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Branchentarifvertrag für die Weiterbildung

Der 20. DGB-Bundeskongress hat den unter besonderer Beteiligung der GEW zustande gekommenen Leitantrag „Gute Bildung für gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe“ beschlossen. Darin spricht sich der DGB u.a. für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagskrippenplatz und Ganztagsschulplatz, für eine Ausbildungsgarantie sowie eine bessere Ausstattung von Hochschulen und die Einführung eines Weiterbildungsgesetzes aus.

Mit einem Weiterbildungsgesetz muss die Bundesregierung klare Strukturen schaffen und für Planungssicherheit der Betroffenen sorgen, so der DGB. Dieses Gesetz müsse den Rahmen für ein Recht auf Weiterbildung, für eine sichere Finanzierung, für garantierte Lernzeiten, mehr Beratung und Transparenz und für eine bessere Qualitäts­sicherung und Zertifizierung setzen.

Ferner setzt sich der DGB dafür ein, auch non-formal und informell erworbene Kompetenzen sichtbar zu machen und deren Vali­dierung in öffentlicher Verantwortung zu regeln, um Lernen im Lebenslauf tatsächlich zu ermöglichen. Für das lebenslange Lernen fordert der Gewerkschaftsbund anstelle der bisher unverbunden nebeneinander stehenden Instrumente (Meister-) BAföG, Bildungsprämie, etc. eine neue Finanzarchitektur aus einem Guss, in der die Weiterbildung, die Aufstiegsfortbildung, die Studienfinanzierung und das Nachholen beruflicher und schulischer Abschlüsse in einem Bildungsförderungsgesetz zusammengeführt werden.

(Das komplette Infoblatt steht als Download zur Verfügung)