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„Bildungsprämie“ für Berufsbildung verbessern

Eine Hochschulausbildung ist ihr Geld wert. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB-Kurzbericht 1/2014) beträgt diese Bildungsprämie für ein Fachhochschulstudium durchschnittlich 900.000 € und für ein Universitätsstudium rund 1,25 Millionen €. Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, verdienen über ihr gesamtes Erwerbsleben etwa 250.000 € mehr als Personen ohne Berufsausbildung.

Die Bundesfachgruppen Kaufmännische und Gewerbliche Schulen weisen darauf hin, dass die „Bildungsprämien“ der hochschulisch Qualifizierten somit das Drei- bis Fünffache eines beruflich Qualifizierten betragen! Um die Attraktivität der beruflichen Bildung zu erhalten bzw. zu steigern, sehen die Bundesfachgruppen die Notwendigkeit, klare Einkommens- und Aufstiegschancen für beruflich Qualifizierte zu schaffen. Hier sind die Arbeitgeber zum Handeln gefordert, statt ausschließlich den drohenden Fachkräftemangel zu beklagen.

KMK-Empfehlung zum „Übergangssystem“

Die Kultusministerkonferenz verfolgt in ihrem Beschluss „Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem „Lebenschancen eröffnen – Qualifikationspotenziale ausschöpfen – Übergänge gestalten“ dort einen passgenauen, effektiven und transparent gestalteten Übergang, wo ein direkter Einstieg nach der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung nicht gelinge. Hierbei sind, so die KMK, eine Anschluss- und Abschlussorientierung sicher zu stellen.

Die Länder sollen die folgenden Grundsätze gemeinsam mit den beteiligten Akteuren umsetzen:

  • Curriculare Ausrichtung der Bildungsangebote auf Ausbildungsberufe
  • Schaffung flexibler auf eine spätere Berufsausbildung anrechnungsfähiger Angebote
  • Ausbildungsangebote in einem anerkannten Ausbildungsberuf für alle „ausbildungsreifen und ausbildungswilligen“ Jugendlichen – vorzugsweise dual, aber auch subsidiär
  • Aufbau eines Unterstützungssystems zur passgenauen Beratung und Förderung
  • „Steuerung“ des Übergangssystems auf Landesebene
  • Abstimmung zwischen den Akteuren – u.a. die berufsbildenden Schulen - in einem regionalen „Übergangsmanagement“

In einer ersten Bewertung dieser Empfehlungen stellt der DGB fest, dass sich die beschrie-bene Berufs- und Arbeitsweltorientierung nicht ausschließlich auf den Arbeitsmarkt und die betrieblichen Interessen ausrichten dürfe, sondern der individuellen Lebensgestaltung und der gesellschaftlichen Teilhabe dienen müsse. Berufs- und Arbeitsweltorientierung seien Bildungsauftrag der allgemeinbildenden Schule aller Schulstufen und -formen. Den o.g. zweiten Grundsatz verknüpft der DGB mit der Forderung nach einem Recht auf Aus-bildung, den im 4. Grundsatz angesprochenen unbestimmten Begriff der „Ausbildungsreife“ lehnt der DGB ab.

(Ausführliche Darstellung im Infoblatt 03/2014 als Download)