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Europäisches Parlament

Bildung muss in den Mittelpunkt von Entwicklung

Das Europäische Parlament fordert von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten mehr Geld für Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit, um das UN-Nachhaltigkeitsziel 4 zu Bildung für alle bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern Vorrang für Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit (Foto: Europäisches Parlament)

 

EU-Parlament fordert Priorität für Bildung
In einer Entschließung vom 13. November 2018 bekennt sich das Europäische Parlament zu Bildung als grundlegendes Menschenrecht, das zur Verwirklichung der 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung sei. Die Entschließung kritisiert, dass Bildung in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit derzeit keine Priorität besitzt und fordert mit Nachdruck dazu auf, Bildung in den Mittelpunkt der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu stellen.

Keine Unterstützung privater Bildungseinrichtungen
Zur Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 4 der Vereinten Nationen zu Bildung für alle sei es notwendig, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2024 zehn Prozent und bis zum Jahr 2030 fünfzehn Prozent ihrer offiziellen Entwicklungshilfe für die Bildung bereitstellen. Die Entschließung empfiehlt der EU und den Mitgliedstaaten, kommerziell arbeitende private Bildungseinrichtungen, die die Grundsätze und Werte der Union nicht achten, nicht zu unterstützen und kritisiert, dass einige Mitgliedstaaten mehr als die Hälfte ihrer internationalen Hilfe für Bildung für Ausbildungen und Qualifizierungen auf ihrem Hoheitsgebiet aufwenden. Damit ist nicht zuletzt Deutschland gemeint, das regelmäßig die Studienplatzkosten ausländischer StudentInnen in der Bundesrepublik als öffentliche Ausgaben für Entwicklungshilfe ausweist.

Grundbildung fördern
In der Entschließung, die von mehr als neunzig Prozent der Abgeordneten unterstützt wurde, wird weiterhin gefordert, die am wenigsten entwickelten Länder verstärkt zu unterstützen und den Schwerpunkt auf eine hochwertige und inklusive Grundbildung zu legen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen bis 2030 mindestens die Hälfte ihrer Bildungshilfe in der Entwicklungszusammenarbeit für Grundbildung aufzuwenden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bildung von geflüchteten Minderjährigen Priorität erhalten und sie Zugang zu hochwertiger Bildung – auch Sekundarbildung – haben sollten.