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Deutscher Betriebsräte-Preis

Bewerbungen bis 30. April 2020 möglich

Ob Standort- oder Beschäftigungssicherung, Qualifizierung oder Aus- und Weiterbildung: Der Deutsche Betriebsräte-Preis sucht bis 30. April 2020 wieder gute Beispiele betrieblicher Interessenvertretung.

Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die sich für gute Mitbestimmung engagieren, können sich mit ihrem Projekt aus den Jahren 2018 bis 2020 wieder für den Deutschen Betriebsräte-Preis bewerben. Eingereicht werden können Initiativen, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zum Erhalt oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Bewältigung von Krisen im Betrieb führen oder geführt haben. Die Materialien sollen ein vollständiges Bild des Projektes vermitteln und dessen besondere Qualitäten aufzeigen. 

Es ist möglich, mehrere Projekte einzureichen. Kriterien für die Bewertung der einzelnen Arbeiten sind unter anderem die Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit der durchgeführten Projekte sowie die konkreten Auswirkungen auf den Alltag im Betrieb. Teilnehmen können Betriebsratsmitglieder und -gremien, betriebsübergreifende Betriebsratskooperationen, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen über den Betriebsrat.

Die Bewerbungsfrist läuft bis 30. April 2020, das Teilnahmeformular gibt es online.