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Betreuungsgeld gekippt - jetzt in Kitaqualität investieren!

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe sehen keine Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Die GEW schlägt vor, die frei werdenden Gelder schnell in die Kita Qualität zu investieren.

Das Betreuungsgeld ist Geschichte, dafür haben heute Morgen die Richter des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe gesorgt. Diese verkündeten, dass der Bund keine Zuständigkeit zur Gesetzgebung habe, weil das Betreuungsgeld zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht erforderlich sei. Das Betreuungsgeld war 2012 von der CDU/CSU und FDP geführten Regierungskoalition verabschiedet worden. Betreuungsgeld erhalten Eltern, die ihre Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat nicht in einer Krippe betreuen lassen.

Die GEW Begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter. Unter dem Motto "Bessere Kitas statt Betreuungsgeld" kritisiert die GEW seit Jahren die falsche Weichenstellung durch das Betreuungsgeld. Bereits 2012 hatte die GEW gemeinsam als Teil eines Aktionsbündnisses die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Betreuungsgeld abzulehnen.

Die GEW schlägt vor, die nun frei werdenden Gelder in die Kitaqualität zu investieren. „Der Entwurf des Bundeshaushalts 2016 muss umgeschrieben und ein Gesetzentwurf zur Kitaqualität auf den Weg gebracht werden“ erläuterte Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. Nur so können die notwendigen qualitativen Verbesserungen in den Kitas erreicht werden.

Allerdings gibt es auch Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es hat keine inhaltliche Bewertung des Betreuungsgeldes vorgenommen. "Es wäre ein starkes Signal gewesen, die so genannte ‘Herdprämie‘ auch aus inhaltlichen Gründen zu kippen“, betonte Hocke. Dennoch ist es aus Sicht der GEW ein wichtiger Schritt, dass diese kontraprodutive Leistung nun Geschichte ist.