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Berliner Lehrkräfte planen Streiks an Prüfungstagen

Die angestellten Lehrkräfte in Berlin werden für den 23. April zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Diese Beschlussempfehlung hat die tarifpolitische Konferenz der GEW Berlin am Donnerstag für die Tarifkommission der angestellten Lehrkräfte ausgesprochen, die am Dienstag, 16. April tagt. Am 23. April finden die schriftlichen Prüfungen zum mittleren Schulabschluss im Fach Englisch und zum Abitur im Leistungskurs Biologie statt.

Grund für den Streik ist die Weigerung des Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum, Gespräche mit der GEW Berlin zur Eingruppierung von angestellten Lehrkräften, über Regelungen zu Fragen der statusbedingten Unterschiede gegenüber verbeamteten Lehrkräften und zu altersgerechten Arbeitsbedingungen zu führen.


Über den Warnstreiktag hinaus ist eine Streikwoche vom 13. bis 17. Mai 2013 mit Streikcamp auf dem Molkenmarkt beim Roten Rathaus geplant. In dieser Woche finden am 14. und 16. Mai die berlinweiten Vergleichs- und Orientierungsarbeiten der dritten Klassen im Fach Deutsch (VERA 3) sowie mündliche Abiturprüfungen statt.

Angestelltenstatus darf kein Sparmodell sein

„Vor dem Hintergrund, dass es in der Tarifrunde 2013 kein Ergebnis zur Eingruppierung angestellter Lehrkräfte gab, forderten wir Finanzsenator Nußbaum am 21. März erneut auf, mit uns Verhandlungen aufzunehmen", erklärte die Vorsitzende der GEW Berlin, Doreen Siebernik. Die Arbeitgeberseite verweigere nach wie vor den bundesweit über 200.000 angestellten Lehrkräften tarifliche Regelungen zur Eingruppierung - ein vordemokratischer Zustand, sagte Siebernik weiter. Die Landesvorsitzende stellte klar: „Die Politik dieser Stadt hat entschieden, Lehrkräfte nicht zu verbeamten. Aber genau dieser Angestelltenstatus darf kein Sparmodell sein. Die Lehrkräfte sind hochqualifiziert und leisten jeden Tag wichtige Arbeit. Deshalb nehmen die angestellten Lehrkräfte ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahr. Herr Nußbaum, wir sind zu Gesprächen bereit.“

Den Teilnehmenden der Tarifpolitischen Konferenz war wichtig, dass aus den Streiktagen den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht. Die geplanten schriftlichen Prüfungen können sie daher ablegen – nur eben nicht immer bei ihren vertrauten Lehrerinnen und Lehrern.