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Bedenkliche Entwicklung der Anzahl Beruflicher Schulen nachTrägerschaft

Das Recht zur Errichtung und zum Betrieb privater Schulen ist in Deutschland per Gesetz zwar möglich. Doch gerade diese Gewährleistung mache deren Ausnahmecharakter deutlich, begründen die Bundesfachgruppen Kaufmännische und Gewerbliche Schulen ihre Bedenken hinsichtlich der steigenden Zahl an privaten Berufsschulen.

Seit geraumer Zeit beobachten die Bundesfachgruppen Kaufmännische und Gewerbliche Schulen mit großer Aufmerksamkeit die Entwicklung der Anzahl der Beruflichen Schulen abhängig von der öffentlichen bzw. privaten Trägerschaft.
Die Anzahl der Berufsschulen in öffentlicher Trägerschaft ist zwar vom Schuljahr 1998/99 bis zum jüngsten Berichtsjahr 2012/13 um mehr als 545 gesunken, gleichzeitig ist aber die bereits ohnehin beachtliche Zahl vor allem privater Berufsschulen im selben Zeitraum um weitere knapp 60 wachsen konnte. Die Bundesfachgruppen hinterfragen die Genehmigungspraxis der Kultusbehörden vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gerade die verfassungsrechtliche Gewährleistung zur Errichtung und zum Betrieb privater Schulen deren
Ausnahmecharakter verdeutlichen müsste.

Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen
Wenn auch Vertragsauflösungen in einer Mehrzahl der Fälle nicht mit einem Ausbildungsabbruch einhergehen, sondern auch beispielsweise mit einem Ausbildungsbetriebs- oder einem Berufswechsel oder einer Studienaufnahme verbunden sein können, so weisen sie doch auf bestehende Probleme im dualen System hin. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat in einer Untersuchung ermittelt, dass sowohl die schulische Vorbildung als auch die Höhe der Ausbildungsvergütung wichtige Faktoren für Vertragsauflösungen bilden.

(Das komplette Infoblatt steht als Download zur Verfügung)