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Beamtenstreikverbot zementiert

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen das Beamtenstreikverbot zurückgewiesen. Die GEW könnte durch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das Beamtenstreikverbot aber doch noch kippen.

GEW-Vorstandsmitglied Daniel Merbitz (Foto: Kay Herschelmann)

Der 12. Juni ist kein guter Tag für die Demokratie und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewesen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden der GEW gegen das Beamtenstreikverbot strikt zurückgewiesen. Die Richter sind den zentralen Argumenten der GEW nicht gefolgt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein pauschales Beamtenstreikverbot für rechtswidrig erklärt habe. Das 81-seitige Urteil der Karlsruher Richter zementiert das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte. Vorerst bleibt Enttäuschung. Enttäuschung zum einen über eine verpasste Chance, die Demokratie und den Partizipationsgedanken auch mit Blick auf bessere Arbeits- und Lebensbedingungen verbeamteter Lehrkräfte zu stärken, zum anderen über die konservative Argumentation des BVerfG.

Da wird eine nur neun Tage gültige Notverordnung des Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) vom 1. Februar 1922, die den Streik der Eisenbahner der Deutschen Reichsbahn verbietet, gestützt auf den berüchtigten Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung, als Begründung für einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums herangezogen und zu einer in der „Staatspraxis der Weimarer Republik begründete Traditionslinie“ stilisiert. Auch gewichtiger wirkende Argumente werden in Stellung gebracht, indem das Streikverbot als „traditionelles Element der deutschen Staatsarchitektur“ bezeichnet und letztlich über das in Artikel 9 Absatz 3 garantierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit gestellt wird. Mit Verlaub: Da bleibt nur Sprachlosigkeit.

Es gibt auch eine Art von Basta-Argumentation: Hinsichtlich des Streikverbots für Beamte habe die deutsche Verfassung weiterhin das letzte Wort. Poetisch abgewandelt heißt es sogar: „Vor diesem Hintergrund steht auch das ‚letzte Wort‘ der deutschen Verfassung einem internationalen und europäischen Dialog der Gerichte nicht entgegen, sondern ist dessen normative Grundlage.“

Die GEW könnte also durch eine Klage beim EGMR das Beamtenstreikverbot noch kippen.

Und doch, es gibt einen Hoffnungsschimmer: Um zu begründen, dass die Entscheidungen des EGMR, der in mehreren Verfahren gegen die Türkei ein Beamtenstreikverbot abgelehnt hatte, in diesem Verfahren nur als Orientierung dienen, hat das BVerfG argumentiert, dass nicht die Bundesrepublik Deutschland verklagt gewesen sei. Zugleich mussten die Richter einräumen, dass Entscheidungen in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 46 EMRK zu befolgen seien. Die GEW könnte also durch eine Klage beim EGMR das Beamtenstreikverbot noch kippen. Ob die GEW diesen Weg geht, müssen die Gremien nach eingehender Prüfung des Urteils entscheiden.

Bei meinem Lieblingsautor Volker Braun heißt es in einem 1965 entstandenen Text: „Hier wird Neuland gegraben und Neuhimmel angeschnitten …“ So sehe ich es auch: Wir wollen Neues gestalten, neue Wege der Teilhabe und der Gemeinsamkeit eröffnen und den Einfluss derjenigen stärken, die tagtäglich in der Schule unschätzbar wertvolle Arbeit leisten. Das ist Emanzipation. Ich glaube, dass das Abendland und die Verfassungsordnung nicht untergehen werden, wenn Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam streiken dürfen, egal welchen Status sie haben. Es fällt mehr Unterricht durch eine verfehlte Bildungs- und Personalpolitik aus als durch Streiks. Auch dies ist eine Wahrheit. Man darf dann getrost auch einmal Thomas Bernhard an dieser Stelle zitieren: „Die Wahrheit ist ein Debakel.“