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Bayern: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wirkt – etwas

Die bayerische Wissenschaftsministerin Marion Kiechle hat die Ergebnisse eines „Evaluierungsberichts zu Befristungen und Förderung von Karriereperspektiven an bayerischen Hochschulen“ vorgestellt.

8. Follow-up-Kongress der GEW (Foto: Dirk Laessig)

Den Evaluierungsbericht hatte bereits 2015 ihr Vorgänger im Amt, Ludwig Spaenle, auf den Weg gebracht. Die Situation von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe sich „spürbar verbessert“, so Kiechle. „Kein Grund sich zurückzulehnen“, mahnte indes GEW-Vize und Hochschulexperte Andreas Keller.

Die Evaluation habe eine Reduzierung der Kurzbefristungen hin zu längeren Vertragslaufzeiten ergeben, meldet die Ministerin. So sei die Zahl der Erstbefristungen zur wissenschaftlichen Qualifizierung mit einer Laufzeit von 12 bis 36 Monaten spürbar gestiegen: von 66 Prozent (2015) auf knapp 80 Prozent (2017). Die Zahl der Qualifizierungsbefristungen von unter einem Jahr sei um mehr als ein Drittel zurückgegangen: von über 33 Prozent auf rund 20 Prozent. Die Zahl der Drittmittelbefristungen mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten ist deutlich gestiegen: von annähernd 50 Prozent auf über 62 Prozent.

Kiechle führt diese Entwicklung auf die „Grundsätze zum Umgang mit Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven“ zurück, die das bayerische Kultusministerium 2015 vorgelegt hatte. Andreas Keller bezweifelt indes, dass allein die „Grundsätze“ zu einer Trendwende in der Befristungspraxis der Hochschulen beigetragen hätten. „Mitten in den Berichtszeitraum fällt das In-Kraft-Treten des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Im Februar 2016. Dieses verpflichtet die Hochschulen bundesweit, angemessene Vertragslaufzeiten festzulegen.“ Zuletzt habe eine Evaluation der Gesetzesnovelle an der Universität des Saarlandes zu ähnlichen Ergebnissen geführt.

Die Verlängerung der Vertragslaufzeiten an den bayerischen Hochschulen sei zwar zu in der Tendenz zu begrüßen. „Wissenschaftsministerium und Hochschulen dürfen sich aber nicht zurücklehnen, sondern müssen nachlegen. Die durchschnittliche Promotionsdauer liegt nicht bei ein bis drei, sondern bei fünf Jahren – das ist eine Benchmark für angemessene Vertragslaufzeiten“, mahnte der GEW-Vize. Die GEW sei zu Gesprächen mit Ministerin und Hochschulleitungen über eine Ausgestaltung eines verbindlichen und wirksamen Kodex für gute Arbeit in der Wissenschaft bereit, bot Keller an. Gleichzeitig wiederholte er seine Forderung an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die für 2020 geplante Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorzuziehen, um noch vor der nächsten Bundestagswahl über Nachjustierungen des Gesetzes entscheiden zu können.