Zum Inhalt springen

Privatschulen

Aus der Not geboren

Privatschulen haben weiter Aufwind. Die Gründe sind nicht auf die Unzufriedenheit mit dem öffentlichen Schulsystem, sondern auf Kürzungen im öffentlichen Bildungssektor zurückzuführen.

Verfassungsrechtlich ist die Sache klar geregelt. Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert das Recht, private Schulen zu gründen. Von diesem Recht haben in den zurückliegenden fast drei Jahrzehnten immer mehr Schulträger Gebrauch gemacht, wie aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Bundesweit betrug 2017 der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die eine private Einrichtung besuchten, 9,2 Prozent; 1992 waren es 4,9 Prozent. Besonders bemerkenswert ist hierbei der Anteil der privaten Einrichtungen im Bereich der beruflichen Bildung in Ostdeutschland. Während im Bundesdurchschnitt 9,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler private Berufsschulen besuchten, betrug deren Anteil in Sachsen 29,3 Prozent, dagegen lag er in Schleswig-Holstein lediglich bei 1,8 Prozent.

Der GEW-Privatisierungsreport 16 aus dem Jahr 2015 hatte festgestellt, dass bei der Gründung von Privatschulen die Unzufriedenheit mit der Qualität öffentlicher Schulen oder der Wunsch nach einer anderen Pädagogik eine untergeordnete Rolle spielen. Dies wird bei den Berufsschulen besonders deutlich. Aufgrund sinkender Anmeldezahlen wurden zum Beispiel in den 1990er-Jahren in Sachsen Schulen auf dem flachen Land dicht gemacht; in einigen Orten schlossen sich Eltern zusammen und gründeten mit Unternehmen Schulen in freier Trägerschaft. Die Kommunen würden aufgrund der Untätigkeit der Politik geradezu dazu eingeladen, die Defizite in der staatlichen Schulversorgung durch die Privatisierung des Bildungssystems zu kompensieren, kritisierte der Schulrechtler Hermann Avenarius diese Entwicklung bereits 2011 in einem Gutachten für die GEW.

Dass diese Entwicklung weiter anhalte, sei besorgniserregend, kommentieren die Schulexpertin der GEW, Ilka Hoffmann, und ihr für den Bereich berufliche Bildung verantwortlicher Vorstandskollege Ansgar Klinger die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die Länder seien in der Pflicht, für einen bedarfsgerecht ausgestatteten öffentlichen Bildungssektor zu sorgen.