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Arbeitgeber verweigert Verhandlungen zu Sozialtarifvertrag

Am 2. Dezember um 15.15 Uhr sind die Tarifverhandlungen mit Berlitz zu einem Sozialtarifvertrag gescheitert.

Die GEW hatte die Geschäftsführung bereits am 22. November 2010 zu Verhandlungen über tarifliche Sozialplanforderungen eingeladen:

  • Vor Kündigungen sollten Tätigkeiten an anderen Berlitz-Standorten stehen.
  • Bei späteren Einstellungen sollten gekündigte Beschäftigte zuerst berücksichtigt werden.
  • Der Kündigungsschutz sollte abhängig von der Beschäftigungszeit um einen Monat pro Beschäftigungsjahr verlängert werden.
  • Die geforderte Abfindung beträgt zwei Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Eine Erhöhung der Abfindung sollte erfolgen für Schwerbehinderte und Personen, die Unterhalt leisten müssen.

Die Geschäftsführung hatte am Mittwoch, dem 1. Dezember 2010 kurz nach 8.00 Uhr morgens einen Entwurf für einen neuen Manteltarifvertrag vorgelegt. Zu Verhandlungsbeginn verlangte sie, dass nicht über einen tariflichen Sozialplan, sondern zuerst über ihren Entwurf verhandelt werden sollte.
Das hat die GEW-Tarifkommission aus guten Gründen abgelehnt:

  • Die GEW hatte bewusst nach dem Scheitern der Manteltarifverhandlungen die Berlitz-Geschäftsleitung zu Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag am 2. Dezember eingeladen.
  • Die Arbeitgeberseite wollte das Thema umdrehen, weil sie genau wusste, dass davon die Qualität des Sozialtarifvertrages abhängen würde.
  • Gerade deshalb hat die GEW zum Schutz der Interessen der Berlitz-Beschäftigten zuerst über den Sozialtarifvertrag verhandeln wollen.

Die Arbeitgeberseite bezeichnete ihren eigenen Entwurf für einen neuen Manteltarifvertrag als „weites Entgegenkommen“. Nach grober Durchsicht des Tarifvertrages konnte die Tarifkommission diese Bewertung nicht teilen. So kann der Arbeitgeber über die von ihm vorgeschlagenen Jahresarbeitszeitkonten das Garantieeinkommen langfristig absenken. Damit kann der Arbeitgeber langfristig den Beschäftigtenstatus für Lehrkräfte unattraktiv machen. Das neue Jahresarbeitszeitmodell führt dazu, dass das Garantiegehalt letztendlich nicht mehr existiert. Unterstunden werden ins neue Jahr übertragen, Überstunden erst im Januar des Folgejahres ausgezahlt.

Vom ersten zum zweiten Arbeitgeberentwurf haben sich die Einkommenskürzungen von 300.000 auf 420.000 Euro erhöht.
Die Zuschläge für Nichtstandardunterricht, große Klassen usw. sollten wegfallen, lediglich die Integrationskurse sollten neu - entsprechend der bisherigen betrieblichen Regelung - im Tarifvertrag auftauchen.Die Arbeitgeberseite hat angekündigt, dass die Zahl der Kündigungen nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen erhöht werden müsse. Die GEW wird mit ihren Mitgliedern beraten, wie der vorhandene Unmut deutlich gemacht werden kann.