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Arbeitgeber entdecken "Gerechtigkeitslücke"

In den Verhandlungen über den erstmaligen Abschluss eines Tarifvertrags bei INA.KINDER.GARTEN haben die Arbeitgeber nach wie vor kein Angebot für eine Gehaltserhöhung vorgelegt, die allen Beschäftigten zugute kommt.In den Verhandlungen Anfang Juni erklärten sie, für sie sei es ein zentrales Anliegen, die „Gerechtigkeitslücke“ zwischen Beschäftigten mit BAT-Verträgen und Neueingestellten zu schließen.

Gerechtigkeit aus Sicht der Arbeitgeber bedeutet: Die BAT-Beschäftigten sollen von den Gehaltserhöhungen nur einen Bruchteil erhalten. Das ist aus Sicht der GEW-Tarifkommission nicht akzeptabel!

Auch die GEW verfolgt das Ziel einer Angleichung der Beschäftigungsbedingungen und der Bezahlung. Dies kann aber nicht erreicht werden, indem eine Beschäftigtengruppe gegen eine andere ausgespielt wird.

Wir fragen:

  • Wie ist die von den Arbeitgebern beklagte „Gerechtigkeitslücke“ entstanden?
  • Ist es „gerecht“, dass Neueingestellte in der gleichen Tätigkeit, selbst nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit weniger verdienen als ihre Kolleginnen mit BAT-Verträgen, die seit mehr als zehn Jahren keine Gehaltserhöhung erhalten haben?
  • Ist es „gerecht“, dass die Beschäftigten von INA.KINDER.GARTEN seit Jahren auf eine Gehaltserhöhung warten, während die Lebenshaltungskosten rapide gestiegen sind? Faktisch sind die Gehälter also immer weiter gesunken!
  • Ist es „gerecht“, dass Beschäftigte bei den Kita-Eigenbetrieben und manch anderem freien Träger deutlich mehr verdienen als bei INA.KINDER.GARTEN?
  • Ist es „gerecht“, dass INA.KINDER.GARTEN besonders hohe Ansprüche an die Qualität der pädagogischen Arbeit stellt (was wir sehr begrüßen), aber für die mittelbare pädagogische Arbeit dennoch nur zwei Stunden pro Woche zur Verfügung stellen will? Wofür werden die erhöhten Zuschüsse, die der Träger erhält, um über vier Stunden für die individuelle Vor- und Nachbereitung zu erreichen, stattdessen ausgegeben?
  • Ist es „gerecht“, dass von den insgesamt erhöhten Zuschüssen für das Personal, die INA.KINDER.GARTEN wie alle Träger in den letzten zwei Jahren vom Land Berlin erhalten hat, nichts bei den Beschäftigten ankommt?
  • Ist es „gerecht“, dass der volle Urlaubsanspruch von 30 Tagen erst nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit zusteht?
  • Ist es „gerecht“, dass in Ost und West unterschiedliche Arbeitszeiten gelten?

Die Forderungen der GEW sind geeignet, diese Gerechtigkeitslücken zu schließen:

Wir fordern gleiche Arbeitszeit und gleichen Urlaub für alle Beschäftigten bei INA.KINDER.GARTEN!

Wir fordern eine Gehaltserhöhung, von der alle etwas haben. Es darf nicht sein, dass ein Teil der Belegschaft weiter sinkende Realeinkommen verkraften muss!