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Angriff auf die Zusatzversorgung abgewehrt

Passabler Lohnabschluss erreicht, VBL-Leistungen verteidigt, VBL-Beiträge steigen, L-EGO weiter kampffähig–so sieht aus Sicht der GEW das Tarifergebnis aus, das Ende März 2015 in der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam für den öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) erreicht wurde.

Die Arbeitgeber hatten drei Verhandlungsrunden lang eine Leistungskürzung in der VBL zur Voraussetzung für ein Lohnangebot gemacht. Von dieser Blockadehaltung mussten sie sich in der vierten Verhandlungsrunde verabschieden. Der erzielte Verhandlungskompromiss sieht vor, das Leistungsrecht der Zusatzversorgung nicht zu verändern, und Im Gegenzug einigten sich beide Seiten darauf, die Umlagen und Beiträge schrittweise zu erhöhen. Dieser Teil der Tarifeinigung ist frühestens nach 10 Jahren kündbar.

In der umlagefinanzierten Zusatzversorgung West steigen die Arbeitnehmerbeiträge zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Juli 2017 noch einmal um jeweils 0,1 Prozentpunkte. Die Arbeitnehmerbeiträge in der kapitalgedeckten Zusatzversorgung Ost, die unter dem niedrigen Zinsniveau leidet, steigen in drei Schritten in Höhe von jeweils 0,75 Prozentpunkten zum 1. Juli 2015, 1. Juli 2016 und 1. Juli 2017 von derzeit zwei auf 4,25 Prozent. Dafür wird die Jahressonderzahlung Ost in fünf Jahresschritten auf das Niveau in den westlichen Bundesländern angehoben.

Die höheren Arbeitnehmerbeiträge gelten nur für die Länder-Beschäftigten. Das Land Hessen hat in gesonderten Verhandlungen mit den Gewerkschaften die gleiche Änderung vereinbart. Das zusätzliche Geld soll gesondert angespart werden. Für die Beschäftigten bei Bund, Kommunen und sonstigen Arbeitgebern bleibt alles beim Alten.