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Akkreditierungsrat: GEW künftig mit am Tisch

Heute tritt in Bonn der Akkreditierungsrat zu seiner ersten Sitzung nach In-Kraft-Treten des Studienakkreditierungsstaatsvertrages zum 1. Januar 2018 zusammen.

GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller (Foto: Kay Herschelmann)

Künftig lässt der Akkreditierungsrat nicht nur wie bisher Akkreditierungsagenturen zu, sondern ist selbst für die Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen verantwortlich. Zu den Mitgliedern des Akkreditierungsrats gehört ab sofort auch der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller.

Der zwischen den Ländern ausgehandelte ratifizierte Studienakkreditierungsstaatsvertrag ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2016. Dieses hatte das alte Akkreditierungssystem für verfassungswidrig erklärt und verlangt, dass wesentliche Regelungen zur Akkreditierung per Gesetz bestimmt werden müssen. Dem soll mit dem Staatsvertrag zur Studienakkreditierung Rechnung getragen werden, der durch alle Länderparlamente per Gesetz ratifiziert worden ist. Ziel der Akkreditierung ist die Sicherung und Entwicklung der Qualität von Lehre und Studium. Zu diesem Zweck können einzelne Studiengänge (Programmakkreditierung) oder ganze Hochschulen (Systemakkreditierung) begutachtet werden. Hinzu kommen nach dem neuen Staatsvertrag künftig „alternative Verfahren“, eine Art Experimentierklausel für neuartige Qualitätssicherungs- und -entwicklungsverfahren.

Neu ist, dass künftig Akkreditierungsentscheidungen zwar weiterhin von Akkreditierungsagenturen vorbereitet werden, aber vom Akkreditierungsrat selbst getroffen werden müssen. Dem Akkreditierungsrat gehören acht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, ein Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz, vier Vertreterinnen und Vertreter der Länder, zwei Studierende, zwei ausländische Expertinnen und Experten und fünf Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Praxis an. Zu letzteren gehören auch zwei Vertreter der Gewerkschaften: neben GEW-Vertreter Andreas Keller von der IG Metall Hans-Jürgen Urban. Mit beratender Stimme gehört dem Akkreditierungsrat außerdem ein Vertreter der Akkreditierungsagenturen an. Bei Akkreditierungsentscheidungen haben die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer doppeltes Stimmrecht, sodass nun auch im Akkreditierungsrat der Grundsatz der Professorenmehrheit gilt, der sich in manchem Hochschulsenat oder Fakultätsrat so lähmend auswirkt.

Andreas Keller sieht sich im Akkreditierungsrat nicht nur als Vertreter der beruflichen Praxis in der gesamten Branche Bildung, in der die GEW von der Kita über die Schule bis zur Weiterbildung Beschäftigte organisiert und vertritt, sondern auch als Stimme der Lehrenden an den Hochschulen. „Gute Lehre und gutes Studium setzen nicht nur ein adäquates und studierbares Curriculum voraus, sondern auch eine angemessene Ressourcen- und Personalausstattung der Studiengänge. Die Lehrenden müssen nicht nur angemessen qualifiziert sein und Fort- und Weiterbildungsangebote nutzen können, sondern entsprechende Rahmenbedingungen für ihre Arbeit haben. Ein Studiengang, dessen Lehrangebot überwiegend mit Lehraufträgen und befristet beschäftigten Dozentinnen und Dozenten erbracht wird, wird künftig schlechte Karten haben“, mahnte Keller.

Darüber hinaus wird sich Keller im Akkreditierungsrat dafür stark machen, dass die Akkreditierungsverfahren für die Hochschulen transparent verlaufen und eine bürokratische Überlastung sowie hohe Kosten vermeiden. Für die Akkreditierungsverfahren vor Ort möchte die GEW über das Gewerkschaftliche Gutachter/innen-Netzwerk Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Praxis als Gutachterinnen und Gutachter qualifizieren. „Es ist bedauerlich, dass die Länder in ihrer Musterrechtsverordnung vorsehen, dass ausgerechnet bei der Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen keine Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter, sondern Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerkonferenz selbst mitwirken sollen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister haben sich selbst mandatiert, um kritische Stimmen aus der Praxis an den Schulen auszublenden“, kritisierte der GEW Vize. Er forderte die Länder auf, in diesem Punkt der Musterrechtsverordnung nicht zu folgen, sondern echte Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis im Akkreditierungsverfahren zuzulassen.