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Abschluss in der Tarifrunde: Ein Ordentliches Ergebnis!

Die Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes war kompliziert wie selten. Trotzdem steht das Ergebnis jetzt fest: Die GEW hat die Stufe 6 erkämpft, außerdem gibt es Zulagen für den Sozial- und Erziehungsdienst.

Nachdem in den vergangenen Wochen tausende Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weitere pädagogische Fachkräfte bei den Warnstreiks den Druck auf die Arbeitgeber erhöht hatten, kam am heutigen Freitag, den 17. Februar in Potsdam der Durchbruch. Das Ergebnis im Überblick: 

  • Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird drei Prozent über den Entgeltwerten der bisherigen Stufe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) liegen. Sie wird in zwei Tranchen kommen: 1,5 Prozent zum 1. Januar 2018 und 1,5 Prozent zum 1. Oktober 2018.
  • Für einen Großteil der Lehrerinnen und Lehrer sowie wissenschaftlichern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet das Gehaltszuwächse von 115 bis 185 Euro.
  • Alle Erzieherinnen und Erzieher sowie die Kitaleitungen erhalten eine Zulage in Höhe von 80 Euro.
  • Bestimmte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in der Entgeltgruppe 9 erhalten eine Zulage in Höhe von 100 Euro, in der Entgeltgruppe 11 in Höhe von 50 Euro.
  • Die Gehälter der Beschäftigten steigen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent. Zum 1. Januar 2018 gibt es eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. In den unteren Einkommensgruppen gibt es 75 Euro, dadurch liegen die Gehaltszuwächse über den zwei Prozent.
  • Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
  • Die GEW verlangt eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte.
  • Daneben gibt es zahlreiche Detailverbesserungen – die GEW gibt hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Tarifabschluss

"Mit der Einführung der sechsten Stufe im Tarifvertrag der Länder (TV-L) für die höheren Entgeltgruppen haben wir einen deutlichen Akzent für die Lehrerinnen und Lehrer gesetzt. Diese Erhöhung setzt auf einer Gehaltssteigerung auf, die deutlich über der Inflationsrate liegt. Die unteren Gehaltsgruppen erhalten einen Mindestbetrag, damit sie nicht abgekoppelt werden", sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe heute in Potsdam. "Außerdem erhalten alle Erzieherinnen, Erzieher und die Kitaleitungen sowie Gruppen von Sozialarbeitern eine Zulage, mit der der Anschluss an die Gehälter der vergleichbaren Beschäftigten in den Kommunen hergestellt wird. Damit haben wir auf allen Feldern, in denen wir Verbesserungen erreichen wollten, Erfolge erzielt. Das kann sich bei der komplexen Ausgangslage sehen lassen!"

Teil des Gesamtergebnisses ist die Vereinbarung zwischen GEW und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jetzt einen Tarifvertrag zur Entgeltordnung für die angestellten Lehrkräfte abzuschließen. Es ist vereinbart, dass dieser weiter entwickelt wird.

Kommentare geschlossen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Abschluss in der Tarifrunde der Länder liegt nun mehl als einen Monat zurück, weshalb wir nun die Kommentare schließen. Selbstverständlich könnt ihr weiterhin über unser Formular Kontakt zu uns aufnehmen! Eure GEW.

Kommentare
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Angleichung 2017
Liebe Dani, es bleibt dabei, dass der Strukturausgleich nur bei Höhergruppierungen angerechnet wird. Die Besonderheit beim TV EntgO-L ist aber, dass die Angleichungszulage zwar keinen Höhergruppierung ist, aber zu einer Höhergruppierung werden kann, wenn die Paralleltabelle und damit eine höhere Entgeltgruppe erreicht ist. Das ist im Moment noch nicht absehbar, wird aber Gegenstand zukünftiger Verhandlungen sein. In diesem Zusammenhang wird auch der Umgang mit dem Strukturausgleich besprochen werden. Für Detailfragen empfehlen wir, direkt mit dem für dich zuständigen GEW-Landesverband zu sprechen. Deine GEW.
10.03.2017 - 12:55
Name: Jürgen
Strukturausgleich
Mit der Antwort an Dani schreibt Ihr, dass der Strukturausgleich nur bei Höhergruppierung angerechnet. Da bin ich skeptisch, weil im Einigungspapier, Anlage 1, steht unter c) "Mit Erreichen der Stufe 6 bzw. des Anspruchs auf die Zulage in Stufe 4 gilt § 12 Absatz 5 Satz 1 TVÜ-Länder entsprechend". In dem genannten Paragraf steht unter Absatz 5: "Bei Höhergruppierung wird der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt auf den Strukturausgleich angerechnet" Quelle: dbb tarifunion, Schriften Band 11, Stand: August 2009. Das heißt doch, der Strukturausgleich wird auch beim Stufenwechsel ab 01.01.2018 und 01.10.2018 angerechnet?!
11.03.2017 - 15:12
Name: Dani
Angleichung TV-L 2017
Hallo GEW, danke für die schnelle, teilweise Beantwortung ;-) Bekommt Berlin dann ab Dezember 2017 1,52% mehr? Ab Dezember gilt ebenfalls eine Anpassung der wöchenlichen Arbeitszeit von 39,24h. Wie wird das bei Lehrkräften umgesetzt? Verhältnis zur Vor-und Nachbereitungszeit, wie sieht es bei bestehenden Verträgen aus? Bei alten Verträgen von pädagogischen Unterrichtshilfen z.B. gibt es 38,5h und bei neueren ab 2008 40h Arbeitszeiten. Ich würde eine Vereinheitlichung sehr begrüßen. Einen guten Start in die Woche ...
12.03.2017 - 09:22
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Angleichung TV-L 2017
Liebe Dani, das sind landesspezifische Fragen, die nur für Berlin zutreffen. Daher die Bitte: Wende dich an die Kolleginnen und Kollegen des GEW-Landesverbandes Berlin, sie werden dir kompetent und schnell weiter helfen! Deine GEW.
13.03.2017 - 17:56
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