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Abschluss in der Tarifrunde: Ein Ordentliches Ergebnis!

Die Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes war kompliziert wie selten. Trotzdem steht das Ergebnis jetzt fest: Die GEW hat die Stufe 6 erkämpft, außerdem gibt es Zulagen für den Sozial- und Erziehungsdienst.

Nachdem in den vergangenen Wochen tausende Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weitere pädagogische Fachkräfte bei den Warnstreiks den Druck auf die Arbeitgeber erhöht hatten, kam am heutigen Freitag, den 17. Februar in Potsdam der Durchbruch. Das Ergebnis im Überblick: 

  • Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird drei Prozent über den Entgeltwerten der bisherigen Stufe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) liegen. Sie wird in zwei Tranchen kommen: 1,5 Prozent zum 1. Januar 2018 und 1,5 Prozent zum 1. Oktober 2018.
  • Für einen Großteil der Lehrerinnen und Lehrer sowie wissenschaftlichern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet das Gehaltszuwächse von 115 bis 185 Euro.
  • Alle Erzieherinnen und Erzieher sowie die Kitaleitungen erhalten eine Zulage in Höhe von 80 Euro.
  • Bestimmte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in der Entgeltgruppe 9 erhalten eine Zulage in Höhe von 100 Euro, in der Entgeltgruppe 11 in Höhe von 50 Euro.
  • Die Gehälter der Beschäftigten steigen rückwirkend zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent. Zum 1. Januar 2018 gibt es eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. In den unteren Einkommensgruppen gibt es 75 Euro, dadurch liegen die Gehaltszuwächse über den zwei Prozent.
  • Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
  • Die GEW verlangt eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte.
  • Daneben gibt es zahlreiche Detailverbesserungen – die GEW gibt hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Tarifabschluss

"Mit der Einführung der sechsten Stufe im Tarifvertrag der Länder (TV-L) für die höheren Entgeltgruppen haben wir einen deutlichen Akzent für die Lehrerinnen und Lehrer gesetzt. Diese Erhöhung setzt auf einer Gehaltssteigerung auf, die deutlich über der Inflationsrate liegt. Die unteren Gehaltsgruppen erhalten einen Mindestbetrag, damit sie nicht abgekoppelt werden", sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe heute in Potsdam. "Außerdem erhalten alle Erzieherinnen, Erzieher und die Kitaleitungen sowie Gruppen von Sozialarbeitern eine Zulage, mit der der Anschluss an die Gehälter der vergleichbaren Beschäftigten in den Kommunen hergestellt wird. Damit haben wir auf allen Feldern, in denen wir Verbesserungen erreichen wollten, Erfolge erzielt. Das kann sich bei der komplexen Ausgangslage sehen lassen!"

Teil des Gesamtergebnisses ist die Vereinbarung zwischen GEW und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jetzt einen Tarifvertrag zur Entgeltordnung für die angestellten Lehrkräfte abzuschließen. Es ist vereinbart, dass dieser weiter entwickelt wird.

Kommentare geschlossen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Abschluss in der Tarifrunde der Länder liegt nun mehl als einen Monat zurück, weshalb wir nun die Kommentare schließen. Selbstverständlich könnt ihr weiterhin über unser Formular Kontakt zu uns aufnehmen! Eure GEW.

Kommentare
Name: Ex-Mitglied Sachsen
Bei genauem Hinsehen Mogelpackung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst einmal danke, dass man hier kommentieren darf – heute leider nicht mehr selbstverständlich. Ebenfalls leider muss man – ähnlich wie 2015 – die „Vermarktung“ des Abschlusses als Erfolg für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer wieder einmal kritisch sehen. Das fängt schon damit an, dass eine Reallohnerhöhung angesichts der anziehenden Inflation nicht stattfindet. Liest man die Verlautbarungen der EZB in den letzten Monaten, wird eher das Gegenteil passieren. Vor allem aber: Gegenüber TVöD bleibt der allgemeine Abschluss erneut deutlich zurück! Und die Stufe 6 ist maximal eine Stufe 5,5: man sehe sich den Abstand zwischen 5 und 6 in der TVöD-Tabelle an. Abgesehen davon kommen viele Kolleginnen und Kollegen aufgrund dieses niedrigen Abstands und ihrer individuellen Endstufe aus dem BAT überhaupt nicht in den Genuss der Stufe 6. Und deren extrem zeitverzögerte Einführung ist nicht nur eine Frechheit, sondern wird 2019 die Verhandlungen schwierig machen – der Arbeitgeber wird sagen: „Ihr hattet doch gerade erst im Oktober eine Erhöhung“. Das Sahnehäubchen der Knausrigkeit ist dann noch, dass die letzten 7,20€ Nachteil der Lehrertabelle nun doch nicht abgeschmolzen werden. Fazit: Die Lücke zum TVöD ist weiter gewachsen, die Lücke zu den Beamten – wenn überhaupt – nur in homöopathischer Dosis gesunken. Aber angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Mitglieder auch in der GEW Beamte sind, wird sich hier wohl nie was tun. Die Nettolohndiskriminierung geht weiter und dazu kommt noch die teure Zwangsrente VBL, wo sich alle Gewerkschaften und Verbände weigern, die krasse Diskriminierung, besonders im Osten, auch nur zu diskutieren.
22.02.2017 - 14:47
Name: Dieter Bremer
Hoehergruppierung
Was passiert mit Kollegen, die seit mehr als 10 Jahren eine Funktionsstelle nach A 14 wahrnehmen und nach E 13 + Zulage bis Endgehaltsstufe A 14 bezahlt werden und bis 31.05.17 eine Höhergruppierung nach E 14 beantragen ? Müssen die auch nochmals die 5 Jahre in der Stufe durchlaufen, obwohl sie bereits 10 Jahre in Stufe 5 waren, um in Stufe 6 zu gelangen?
22.02.2017 - 18:23
Name: Bernd Bischofs
Kürzungsbetrag bleibt ???!!!
Moooooment ... Am 18.02.2017, etwa 15 Uhr, war die Aussage, dass sich die unseligen Kürzungsbeiträge nach § 20 TVÜ-L "erledigt" hätten. Jetzt darf ich zu meinem Entzücken allerdings feststellen, dass "die Anhebung der Angleichungszulage gemäß Anhang 1 zur Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgOL) für die Dauer der Mindestlaufzeit der Regelungen unter Nummer I. dieser Tarifeinigung ausgesetzt" wird. Ach sooooo, also aus meiner Sicht als angestellter Lehrer muss ich dann schon sagen, dass dies ein starkes Stück ist! Mir geht es ja noch nicht einmal um die etwa 90 Euronen/anno, die hier zur Debatte stehen. Aber, wenn mir in nächster Zeit in NRW irgendein politisch Verantwortlicher noch einmal mit Wertschätzung oder ähnlichem Blablablubb kommt, dann kann es durchaus sein, dass ich wenig wertschätzend reagiere. Liebe Frau Kraft, lieber Herr Walter-Borjans, die Wertschätzung für angestellte Lehrer darf gerne auch monetär erfolgen!!! Zudem hätte diese weitere "Kompensationsleistung" für die sagenhafte Endgeltstufe 6 IMHO schon am 17.02., spätestens aber am 18.02.2017 bekannt sein und von der GEW auch richtig (ehrlich?) kommuniziert werden müssen. Denn dann sind die schon bescheidenen zwei Prozent für 2017 eben keine zwei Prozent für die angestellten Lehrer - und das bei einer zu erwartenden Inflationssteigerung von 2,x Prozent in 2017. Auch, wenn ich in ein paar (kein Rechtschreibfehler) Jahren die Aussicht auf eine Stufe 6 habe, so erwarte ich für das kommende Jahr wohl Reallohnverluste... Bleibt abschließend die geringe Hoffnung, dass die Fortsetzung der "Gespräche zu strukturellen Fragen der Entgeltordnung" tatsächlich zustandekommt. Ach ja; und bitte dann nicht auf die dämliche Idee verfallen, dass eine stufengleiche Höhergruppierung ebenfalls durch "Aussetzung der Anhebung Angleichungszulage" kompensiert werden soll. Von wegen Wertschätzung und so ...
22.02.2017 - 19:12
Name: G. Bayer
Warum eigentlich rückwirkende Tariferhöhung?
Viel ist schon gesagt worden. Was mich ärgert, eigentlich schon immer geärgert hat, ist diese "rückwirkende" Tariferhöhung. Wenn dann im nächsten Monat das deutlich höhere Gehalt ausbezahlt wird, greift der Staat gleich wieder kräftig in die Tasche. Besser, das ist sinnvoll, wäre doch, die Tariferhöhung zukünftig wirken zu lassen. Aber über sowas macht man sich ja in der Tarikommision sicher keine Gedanken. Nebeneffekt: Bald müssten die Kolleginnen undKollegen nicht mehr bei kaltem Wetter warnstreiken...
22.02.2017 - 22:01
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Kürzungsbetrag bleibt ???!!!
Lieber Bernd Bischofs, das sind eine Menge Themen, die du in deinem Beitrag aufwirfst und da ist einiges richtigzustellen. Die gekürzte Lehrertabelle und die Angleichungszulage haben nichts miteinander zu tun. Hintergrund der sogenannten „Lehrertabelle“ ist, dass zu BAT- Zeiten die allgemeine Zulage für Lehrkräfte (außer Studienräte) 72,00 Euro niedriger war als die allgemeine Zulage für Angestellte im allgemeinen Verwaltungsdienst in den gleichen Vergütungsgruppen. Lediglich Studienräte bekamen eine „Studienratszulage“, die in ihrer Höhe in etwa der allgemeinen Zulage entspricht. Die GEW konnte 2006 durchsetzen, dass diese Differenz von 72 Euro in zehn Schritten mit den nächsten zehn Entgelterhöhungen abgebaut wird. Bis dahin wurde in jeder Tarifrunde ein eigene Entgelttabelle für Lehrkräfte errechnet. Der Abstand betrug nach der letzten Tariferhöhung 2016 noch 7,20 Euro und ist mit der nächsten Erhöhung Geschichte, und zwar unabhängig von der prozentualen Erhöhung. Die Angleichungszulage hingegen wurde 2015 bei der Tarifeinigung über die Eingruppierung der Lehrkräfte zwischen dbb und TdL (TV EntgO-L) vereinbart. Die GEW hatte diesen Tarifvertrag damals nicht unterzeichnet, weil neben anderen Kritikpunkten die Angleichungszulage zu niedrig war und es keinen Stufenplan für das Erreichen der Paralleltabelle gab. Dieser TV EntgO-L hat eine Laufzeit bis Ende 2018 und stand in dieser Tarifrunde nicht auf der Tagesordnung. Da von der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 in hohem Maße gerade die Lehrkräfte profitieren, hat die TdL die Stufe 6 davon abhängig gemacht, dass die GEW ebenfalls den TV EntgO-L unterzeichnet. Die Stufe 6 ist von der Wirkung deutlich mehr als eine Erhöhung der Angleichungszulage und bietet der GEW in Zukunft die Gelegenheit, am Tariftisch für Verbesserungen des TV EntgO-L und eine Erhöhung der Angleichungszulage sowie eine Stufenplan für das Erreichen der Paralleltabelle einzutreten. Aber, um es ganz deutlich zu machen, an der Angleichungszulage ändert sich nichts. Die Anhebung , so steht es im Einigungspapier, wird bis Ende 2018 ausgesetzt. Aber diese Stand ohnehin nicht auf der Tagesordnung. Vielleicht hätte man darüber gesprochen, wenn es die Stufe 6 nicht gegeben hätte. Aber vor diesem Hintergrund war Konsens, dass dieses Thema, das ohnehin Gegenstand eines noch laufenden Tarifvertrages ist, in dieser Tarifrunde nicht aufgerufen würde. Weil nun aber auch die GEW Tarifvertragspartei des TV EntgO-L ist und die Frist für die Höhergruppierung bereits am 31.Juli 2016 abgelaufen war, wurde hier eine neue Frist vereinbart. Die Frist für die Beantragung der Angleichungszulage ist davon nicht betroffen. Sie endet am 31.Juli 2017. Auch die Höhe der Angleichungszulage ist nicht betroffen. Die lineare Erhöhung auf die Tabelle von 2, 0 Prozent und 2,35 Prozent kommt noch hinzu. Das ist alles sehr komplex und wir empfehlen, bei Unklarheiten eine Beratung durch den zuständigen Landesverband. Deine GEW
23.02.2017 - 10:52
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Hoehergruppierung
Lieber Dieter Bremer, es ist richtig, dass die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen neu beginnt. Aber bei dir handelt es sich wohl um einen länderspezifischen Fall. Bitte frag bei den Kolleginnen und Kollegen deins GEW-Landesverbandes nach. Vielen Dank, deine GEW.
23.02.2017 - 14:02
Name: E.M.Goethe
Tarifabschluss
Nachdem der erste Ärger verraucht ist, nun doch einige Bemerkungen. Ich bin Grundschullehrer und in der E 11 und seit 43 Gewerkschaftsmitglied. Seit nun mehr 27 Jahren hoffte ich gemeinsam mit meiner Gewerkschaft endlich eine gerechte Eingruppierung der ehemaligen Lehrer für untere Klassen zu erreichen. Nun fühle ich mich aber doch veralbert, da die Lego zu Gunsten der 6. Stufe aufgegeben wird. Die Eingruppierung in die 12 hätte monatlich gut 300 € mehr brutto bedeutet und nun bekommen wir ab Oktober 2018 gerade mal 150 € mehr. Wie kann man da noch von einem Erfolg sprechen. Leider liegt ja auch der diesjährige Abschluss mit 2% nur 0.1% über der Inflationsrate. Es wundert mich nicht, dass ich nun das einzige GEW-Mitglied an meiner Schule sein werde. Vor zwei Jahren waren wir übrigens noch 10 und davon ist keiner in Rente gegangen oder hat die Schule verlassen. Ich glaube so werden wir unsere Kraft nicht stärken.
27.02.2017 - 20:45
Name: Mario Kraus
Aussetzung der Entgeltangleichung für Lehrer nach TV-L
Nachfolgende Info habe ich heute gelesen und möchte diese auch nicht weiter kommentieren. Die eigentlich für 2017 vorgesehene Angleichung der Tabellenentgelte der angestellten Lehrer auf das Niveau des allgemeinen TV-L wird während der Laufzeit des Tarifvertrags, also bis 2019, ausgesetzt. Damit bleibt die abweichende Tabelle TV-L Lehrer mit geringeren Tabellenentgelten für mindestens zwei weitere Jahre bestehen.
28.02.2017 - 09:35
Name: GEW Hauptvorstand
Re: Aussetzung der Entgeltangleichung für Lehrer nach TV-L
Lieber Mario Kraus, die Informationen, die du zitierst, sind leider falsch. Auf der Seide, von der du sie vermutlich kopiert hast, steht auch inzwischen, dass diese falsch sind – übrigens seitdem wir darauf hingewiesen haben! Richtig ist: Es geht nicht um die endgültige Abschmelzung der "Lehrertabelle". Diese ist nun vollzogen und eine gesonderte "Lehrertabelle" muss nicht mehr ausgewiesen werden. Die Tarifvertragsparteien haben zudem abgemacht, dass sie nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zur Entgeltrunde die Gespräche zu strukturellen Fragen der Entgeltordnung fortsetzen werden. Deine GEW.
28.02.2017 - 09:40
Name: Uschi
Welche Sozialarbeiter sind gemeint?
Bei dem Punkt: -Bestimmte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in der Entgeltgruppe 9 erhalten eine Zulage in Höhe von 100 Euro, in der Entgeltgruppe 11 in Höhe von 50 Euro. ist mir nicht klar, WER denn die "Bestimmten Sozialarbeiter/innen" sind, kann mich da bitte mal wer informieren? Danke
28.02.2017 - 15:19
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