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600 Millionen Euro zusätzlich für Erwachsenenbildung notwendig

Kein einziges Land investiert auch nur ein Prozent seiner Bildungsausgaben in die Erwachsenenbildung. Der Schnitt liegt bei 0,34 Prozent. Ein von der GEW in Auftrag gegebenes Gutachten beziffert einen Mehrbedarf von insgesamt 600 Millionen Euro.

Die Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens hat empfohlen, für diese Aufgabe einen zu vereinbarenden Prozentsatz des jährlichen Haushalts als Untergrenze festzulegen. Diese Empfehlung hat das Bochumer Memorandum, eine Initiative von Wissenschaft und Gewerkschaften, mit der Forderung konkretisiert, den finanziellen Umfang der Weiterbildungsförderung des Landes mittelfristig auf ein Prozent des Bildungsetats zu steigern.

Wieviel jedes Bundesland für Erwachsenenbildung ausgibt, wieviel Prozent dies im Verhältnis zum Bildungsetat ausmacht, und welche Summe eine Erhöhung auf ein Prozent bedeuten würde, hat das von der GEW in Auftrag gegebene Gutachten Finanzierung der gesetzlich geregelten Erwachsenenbildung durch die Bundesländer von Dr. Roman Jaich (Berlin, August 2014), gefördert durch die Max-Traeger-Stiftung, erhoben.

Einen Überblick ermöglicht die untenstehende Tabelle aus dem Gutachten. Insgesamt ergibt dies einen zusätzlichen Bedarf von 600 Millionen Euro.

Mittelfristiger Erhöhungsbedarf des Erwachsenenbildungsbudgets bei 1 Prozent des Bildungsetats:

LandErwachsenenbildungsbudget in Mio. im Jahr 2014Anteil Erwachsenenbildung am Bildungsbudget in % im Jahr 2014Erhöhung des Erwachsenenbildungsbudgets in Mio. (angenähert)

Baden-Württemberg

22,30,1898,8
Bayern32,40,22118,0
Berlin16,30,3333,4
Brandenburg4,20,2711,2
Bremen4,30,791,2
Hamburg15,00,4617,8
Hessen12,30,1665,1
Mecklenburg-Vorpommern5,60,476,5
Niedersachsen51,40,5936,3
Nordrhein-Westfalen114,20,5594,6
Rheinland-Pfalz11,60,246,4
Saarland3,80,376,6
Sachsen8,30,2229,0
Sachsen-Anhalt4,80,2713,3

Schleswig-Holstein

4,10,1523,2
Thüringen8,80,4411,1