Zum Inhalt springen

13 für alle: Start der neuen GEW-Kampagne

Grundschullehrerinnen werden als Beamtinnen nach Besoldungsgruppe A 12 bezahlt, als Angestellte sind sie in EG 11 eingruppiert. Der GEW ist das zu wenig, sie startet die Kampagne "JA 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen".

Das kleine "i" im Kampagnenmotto ist bewusst gesetzt: Zirka 90 Prozent der Lehrkräfte an Grundschulen sind Frauen. Die aktuelle Studie "Bildung auf einen Blick" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verdeutlicht, dass Grundschullehrkräfte in Deutschland schlechter als alle anderen vollausgebildeten Lehrkräfte bezahlt werden. In einem Beruf, der bis heute weiblich geprägt ist, ist das eine mittelbare Diskriminierung von Frauen. Damit muss endlich Schluss sein!

Dass Grundschullehrkräfte weniger verdienen als Sekundarstufe-II-Lehrkräfte, ist in anderen Ländern längst nicht mehr üblich: In England, Griechenland, Kolumbien, Polen, Portugal und Schottland – das zeigt der internationale Vergleich – erhalten Lehrerinnen und Lehrer unabhängig von der Schulform, in der sie unterrichten, das gleiche Gehalt. In Australien, Korea, Luxemburg, Slowenien, der Türkei und den Vereinigten Staaten beträgt der Gehaltsunterschied weniger als fünf Prozent. Allerdings gilt grundsätzlich: In pädagogischen Berufen, in denen zumeist Frauen arbeiten, werden im OECD-Schnitt geringere Einkommen gezahlt als in anderen akademischen Berufsgruppen.

Ausbildung wird angeglichen

Dass die finanzielle Benachteiligung der Grundschullehrerinnen nicht mehr mit der Ausbildung zu begründen ist, zeigt ein Blick auf die Studiengänge. Diese werden für die Lehrämter unterschiedlicher Schulformen mit Blick auf Anforderungsniveau und Dauer in den Bundesländern nach und nach angeglichen. Das entspricht den gestiegenen Erwartungen an Professionalität nicht nur im Grundschulbereich. Während in der Vergangenheit eine kürzere Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule für das Lehramt an Grundschulen ausreichte, ist heute in den meisten Bundesländern ebenso wie bei Lehrkräften der Sekundarstufe I und II ein Masterabschluss nach zehn Semestern erforderlich. Und: Ein zweites Staatsexamen ist für alle Schulformen Zugangsvoraussetzung für den Lehrberuf.

Die Ausbildung für das Grundschullehramt hat gemäß dem, was für die Berufspraxis wichtig ist, einen großen Anteil pädagogischer Elemente. Diese sind jedoch fachlich bzw. wissenschaftlich nicht weniger anspruchsvoll als die Anforderungen in anderen Lehramtsstudiengängen, wie ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnungen zeigt. Insbesondere nachdem die Studiendauer für alle Lehrämter an Universitäten mehr und mehr einheitlich geregelt wird, gibt es nun keine Argumente mehr, Lehrkräfte an Grundschulen schlechter zu bezahlen.

Doch nicht nur Studiendauer und fachliche Anforderungen an künftige Grundschullehrkräfte sind in der Ausbildung als gleichwertig mit anderen Lehramtsstudiengängen anzusehen, belegt das Rechtsgutachten von Eva Kocher. Auch in den Landesverfassungen und Schulgesetzen werden der Erziehungsauftrag und die "überwiegend pädagogische Arbeit" der Grundschullehrkräfte wertgeschätzt. Das Abstandsgebot, das bei der Besoldung von Beamtinnen und Beamten fordert zu differenzieren, ist für den Schulbereich als Argument ebenso hinfällig. Der Vergleich von Aus- und Vorbildung sowie von Verantwortung und Leistung in dem Kocher-Gutachten unterstreicht die Gleichwertigkeit der Lehrtätigkeiten aller Schulformen und -stufen. Auch vor diesem Hintergrund lässt sich das Einkommensgefälle zwischen den Lehrkräften besoldungs- wie tarifrechtlich nicht länger rechtfertigen.

Arbeit ist gleichwertig

Zwar ist die Arbeit von Grundschullehrkräften nicht die gleiche wie die von Lehrkräften anderer Schulformen, etwa in der Sekundarstufe II, aber sie ist gleichwertig. Dies gilt für die intellektuellen Anforderungen, die Verantwortung im Unterricht sowie die psychosozialen und physischen Belastungen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern. Die GEW hatte vor einigen Jahren eine Pilotstudie in Auftrag gegeben, die die Lehrtätigkeiten in Primar- und Sekundarstufe II verglichen hat. Analyse und Beurteilung der Autorinnen Andrea Jochmann-Döll und Karin Tondorf wiesen keine nennenswerten Unterschiede im Leistungsniveau der untersuchten Lehrtätigkeiten auf. Differenzen zeigten sich hingegen bei den psycho-sozialen Belastungen: Die sind laut Studie an Grundschulen durch persönliche wie unmittelbare Konfrontation mit Problemen und Sorgen der Kinder sowie ihrer Familien deutlich größer. Auch trügen, so die Wissenschaftlerinnen, Grundschullehrkräfte mehr Verantwortung für die Entwicklung und das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler als Pädagogen, die in der Sekundarstufe II unterrichten.

Das ganze Tätigkeitsspektrum an Grundschulen ist also in den Blick zu nehmen, damit sich die Arbeit der Pädagoginnen beurteilen lässt. Klar ist: Elternarbeit ist genauso eine fachliche Kompetenz wie Wissensvermittlung und darf nicht weniger gelten als etwa Korrekturarbeiten in der Oberstufe. Es ist daher an der Zeit "JA 13 für alle" zu verlangen.

Frauke Gützkow, im GEW-Vorstand für Frauen- und Seniorenpolitik verantwortlich.