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Neuer Schwung für die GEW-Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft"

Wiederholt haben wir berichtet, wie das Templiner Manifest für den „Traumjob Wissenschaft“ und der Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ parlamentarische Initiativen im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten ausgelöst haben. Die SPD-Bundestagsfraktion bringt jetzt mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes neue Bewegung in die Debatte.

Die Fraktion greift den Vorschlag der GEW auf, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge im Gesetz zu verankern: Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Doktorandinnen und Doktoranden soll nur noch zulässig sein, wenn eine Betreuungsvereinbarung vorliegt und die Promotion in der Laufzeit des Arbeitsvertrags abgeschlossen werden kann. Für Postdocs und Drittmittelbeschäftigte soll eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren gelten. Darüber hinaus möchte die SPD-Fraktion die Tarifsperre aus dem Gesetz streichen: Dann könnten Gewerkschaften und Arbeitgeber Regeln für Zeitverträge aushandeln, die von den Vorgaben des Zeitvertragsgesetzes abweichen (Bundestags-Drucksache 17/12531 vom 27.02.2013).

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die SPD-Initiative, die wichtige Impulse der Templiner-Manifest-Bewegung aufgreift. „Wenn acht von neun wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Zeitverträgen abgespeist werden und mehr als die Hälfte dieser Verträge eine Laufzeit von weniger als einem Jahr hat, muss der Gesetzgeber dieser Entwicklung einen Riegel vorschieben. Gute Wissenschaft ist nur mit guten Beschäftigungsbedingungen und berechenbaren Karrierewegen zu haben“, erklärte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, heute in Frankfurt am Main.

Weitere parlamentarische Initiativen sind aus Baden-Württemberg, Hamburg und Sachsen-Anhalt zu vermelden. In der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Fraktion der Grünen einen Antrag zum Thema „Faire Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs – Möglichkeiten auf Landesebene nutzen“ vorgelegt (Drucksache 20/6472 vom 09.01.2013). Der Antrag greift Vorschläge auf, die Andreas Keller im Oktober 2012 in einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses der Bürgerschaft gemacht hatte: Verpflichtung der Hochschulen zu einem Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“, Änderung des Landeshochschulgesetzes, Bundesrats-Initiative zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Fraktion der Linken mit einer Großen Anfrage umfassende Daten zum Thema „Personalstruktur und wissenschaftlicher Mittelbau an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt“ zu Tage gefördert (Drucksache 6/1730 vom 21.12.2012). Dem ist z. B. zu entnehmen, dass 95 Prozent der teilzeitbeschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen an den sachsen-anhaltischen Universitäten befristet beschäftigt sind.

Im Landtag von Baden-Württemberg haben die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Berichtsantrag zum Thema „Gute Arbeit an den Hochschulen: Entfristung von Stellen“ eingebracht (Drucksache 15/2958 vom 31.01.2013). In ihrer Stellungnahme dazu berichtet die Landesregierung, dass sie im Landeshaushalt 1.336 Stellen geschaffen haben, „auf denen unbefristet Beschäftigte geführt werden können“.

In Niedersachsen haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Reihe von Vereinbarungen zum Thema „Gute Arbeit auch in der Wissenschaft“ getroffen: Die rot-grüne Koalition möchte u. a. „die Juniorprofessur als Karriereweg stärken und die Option des Tenure Track ausbauen, damit unbefristete Weiterbeschäftigung an der eigene Hochschule möglich ist“. Ferner soll es „verbindliche Vereinbarungen mit den Hochschulen über Qualitätsstandards zur Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden“ geben.