Antworten gibt es auf Fragen wie: Was ist neu ab 2016? Für wen gilt das WissZeitVG? Wo gilt das WissZeitVG? Thematisiert werden darüber hinaus etwas befristete Arbeitsverträge aufgrund von Drittmittelfinanzierung, die Anrechnung von Zeiten auf Verträge mit Qualifizierungsbefristung sowie die familien- und behindertenpolitische Komponente.
Die GEW wertet die Novelle als "Etappensieg". Zwar wurden viele ihrer Vorschläge aufgenommen. Die Gewerkschaft hätte sich aber eine noch weitergehende Reform gewünscht. Derzeit haben neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur einen Fristvertrag, die Mehrzahl davon mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. "Damit sich das grundlegend ändert, wird das neue Befristungsrecht nicht ausreichen", schreibt GEW-Vize und Hochschulexperte Andreas Keller im Vorwort des Ratgebers.
Die künftige Finanzierung von Hochschulen und Wissenschaft, die Zukunft des Hochschulpakts und der Exzellenzinitiative, die Ausgestaltung des angekündigten Bund-Länder-Pakts für den wissenschaftlichen Nachwuchs seien wichtige Weichenstellungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die weiterhin anstünden.
Die GEW hatte das Befristungsunwesen in der Wissenschaft mit ihrer Kampagne für den Traumjob Wissenschaft, die 2010 mit dem Templiner Manifest begann und im Herbst 2015 mit einer bundesweiten Aktionswoche ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte, auf die politische Agenda gesetzt.