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Neuer Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung

GEW und ver.di haben sich mit der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbands über einen Mindestlohn für die pädagogisch Beschäftigten in Weiterbildungsunternehmen geeinigt, die vor allem SGB II/III Maßnahmen durchführen. Der neue Tarifvertrag gleicht die Entgelte in Ost- und Westdeutschland an. Dies bedeutet für PädagogInnen im Westen und Berlin eine Gesamterhöhung von 9,4 Prozent und im Osten von 16,8 Prozent.

Neue Europäische Vergaberichtlinie von Dienstleistungen – Chancen zur Verbesserung der sozialen Situation der Beschäftigten in der Weiterbildung

Die neue europäische Richtlinie 2014/24/EU zur Modernisierung aller nationalen Vergaberechtssysteme in der Europäischen Union soll zu deutlichen Verbesserungen im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen führen.

Die geltende Vergabeordnung steht in der Kritik, weil sie dem Preis von Dienstleistungen Vorrang vor der Qualität gibt und die Gehaltsentwicklung der Beschäftigten massiv unter eine akzeptable Schwelle gedrückt hat. Gerade der Bereich der öffentlich finanzierten Aus- und Weiterbildung unterliegt durch die preisorientierte Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Jahren einem enormen Kostendruck. Dieser Preiswettbewerb stellte Einrichtungen vor die Wahl, Arbeitsbereiche aufzugeben oder auszugründen.

Eine große Chance in der Umsetzung eines neuen nationalen Vergabegesetzes liegt nun darin, dass die Besonderheiten von sozialen und Arbeitsmarktdienstleistungen anerkannt werden. Somit können auch vergaberelevante Kriterien außerhalb von Preis und Konzept in die Bewertungen einfließen.

Gewerkschaften brachten sich in Umsetzungsprozess der neuen EU-Vergaberichtlinie ein

Die neue Richtlinie bietet große Chancen, das bisherige Vergaberecht in Deutschland entscheidend zu verbessern. In Artikel 18 etwa werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, sicherzustellen, dass bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge die sozialen sowie arbeits- und umweltrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Darunter fallen in Deutschland allgemeingültige Branchenmindestlöhne sowie Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz.

Die Gewerkschaften (GEW, ver.di und DGB) und Verbände haben sich erst einzeln, dann in Form eines Bündnisses am politischen Umsetzungsprozess der neuen EU-Vergaberichtlinie eingebracht.

Die Bundesregierung veröffentlichte Anfang Januar ein Eckpunktepapier zur Reform des Vergaberechts und geht derzeit von folgendem Umsetzungszeitplan aus: Im Frühjahr soll es einen Kabinettbeschluss zur GWB-Novelle geben, im Herbst ein entsprechendes Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Im Anschluss soll ein Kabinettbeschluss zu den Verordnungen folgen, im Winter 2015/2016 die Zustimmung des Bundesrates zu den Verordnungen. Am 18. April 2016 soll das neue Vergaberecht in Kraft treten.