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Neue Entwicklungen im Bundes- und Landesgleichstellungsrecht

„Nicht kleckern sondern klotzen!“ – mit diesem Motto für die gleichstellungspolitischen GEW-Aktivitäten schloss die diesjährige GEW-Fachtagung FrauenStärken im Schulbereich. Das Fazit der Teilnehmerinnen: „Jetzt mischen wir uns erst recht in Novellierungen im Landesgleichstellungsrecht ein!“

Die Auseinandersetzung und der Austausch zu neuen Entwicklungen im Bundes- und Landesgleichstellungsrecht mit profilierten Expert_innen hat klar aufgezeigt, wie ein modernes Gleichstellungsrecht – insbesondere auch für den Schulbereich – auszusehen hat. „Zentral für die Durchsetzung wirksamer Gleichstellungsregelungen sind das Know-How über die rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten“, fasste es die Veranstalterin Frauke Gützkow zusammen. Darüber hinaus brauche es die richtigen Rahmenbedingungen, eine breite Vernetzung nach innen und außen sowie eine gezielte Lobbyarbeit.

Mit den GEW-Musterinhalten für Landesgleichstellungsgesetze im Schulbereich, die Arbeitsversion wurde auf der Fachtagung präsentiert und zur Diskussion gestellt, bekommen die Frauen in der GEW ein Instrument an die Hand, mit dem sie sich erfolgreich und gezielt in die aktuell stattfindenden Novellierungsprozesse der Landesgleichstellungsgesetze einmischen können. Da der Schulbereich ein sehr spezifischer ist, braucht es für eigene Regelungen, die die Schulen als kleine, mittlere und große Dienststellen sowie die Schulverwaltung mit besonderen Aufgaben und Voraussetzungen für Gleichstellungsbeauftragte in den Blick nehmen. Die gleichstellungspolitische Realität im öffentlichen Dienst erfüllt das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes auch heute noch nicht ausreichend. Die Veröffentlichung der GEW-Musterinhalte ist für Frühjahr 2016 geplant.

Den Fachvortrag zum gleichstellungsrechtlichen Schwerpunkt hielt der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und Mitherausgeber der Fachzeitschrift „GiP – Gleichstellung in der Praxis“ Dr. Torsten von Roetteken. Von Roetteken verdeutlichte im Eröffnungsvortrag welche rechtlichen Stellschrauben für ein modernes Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern entscheidend sind. Nach Auffassung des Kommentators des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) sowie anderer Werke im Bereich des Dienst- und Gleichbehandlungsrechts müssen rechtliche Regelungen auf Frauenförderung abzielen. Eine Männerförderung sei rechtlich nicht geboten und auch verfassungswidrig, da Männer im Gegensatz zu Frauen in keinem Bereich struktureller Diskriminierung ausgesetzt seien. Darum fordert von Roetteken eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent. Männer dürften bei Auswahlverfahren nur bevorzugt werden, wenn sie offensichtlich besser qualifiziert sind, betonte er. Zur Durchsetzung einer tatsächlichen Gleichstellung brauche es neben Gleichstellungsgesetzen Gleichstellungspläne für Dienststellen mit klar definierten Regelungen. Landesgleichstellungsgesetze können und sollen, so von Roetteken, über die guten Regelungen und Grundsätze im Allgemeinen Gleichbehandlungsrecht (AGG) hinausgehen.

Beate Ebeling stellte als Auftraggeberin der BAG-Musterinhalte für Landesgleichberechtigungsgesetze und Bundessprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) auf die Wichtigkeit von strategischer und politischer Vernetzung kommunaler, überregionaler und bundespolitischer Gleichstellungsarbeit ab. Die von der BAG 2014 veröffentlichten Musterinhalte für Landesgleichberechtigungsgesetze wurden von der GEW aufgegriffen und für den Schulbereich weiterentwickelt. So funktioniere eine gute Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Verbänden, um gemeinsam die Frauen- und Gleichstellungsarbeit voranzutreiben, fasste es Beate Ebeling zusammen. In einigen Punkten seien die Forderungen unterschiedlich ausgerichtet – bei der Frage nach der Hauptamtlichkeit der Gleichstellungsbeauftragten und in den Quotenforderungen beispielsweise. In der BAG haben sich rund 1.600 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zusammengeschlossen, um auf Bundesebene aktiv ihre Interessen und Forderungen durchzusetzen.

Heike Schmalhofer, juristische Referentin der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Hannover und Mitverfasserin der BAG Musterinhalte unterstich in ihrem Vortrag, dass für die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter viel zu tun sei. Die seit über 20 Jahren existierenden Gesetze hätten keine flächendeckende Wirkung, darum seien die Novellierungen so wichtig. Mit Musterinhalten für Landesgleichstellungsgesetze würden Fachleute gestärkt und könnten auf ein modernes Gleichstellungsrecht hinwirken. In allen sechzehn Landesgleichstellungsgesetzen existierten vereinzelt gute Regelungen. Diese seien nun in den Musterinhalten und einer weiteren Veröffentlichung zusammen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) auf einen Blick verfügbar. Doch Gesetze allein könnten die Gleichstellung von Frauen und Männern schwer herbeiführen. Es brauche zudem die professionelle Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und eine engagierte Fachöffentlichkeit. Für Schmalhofer besteht ein entscheidender Aspekt in der Vernetzung aller gleichstellungspolitisch und –rechtlich Aktiven untereinander. Durch eine gezielte und strukturierte Lobbyarbeit über die eigene Institution hinaus könne Druck aufgebaut und könnten gleichstellungspolitisch wichtige Entscheidungen herbeigeführt werden.

Hin zu einem modernen Gleichstellungsrecht: Novellierungen nutzen - Weichen stellen!

Novellen für Landesgleichstellungsgesetze laufen aktuell in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Die GEW-Kolleginnen aus diesen Bundesländern konnten von der Fachtagung konkrete Handlungshilfen mitnehmen, um sich in Novellierungsprozesse für den Schulbereich einzumischen. An der Tagung nahmen insgesamt 54 Frauen teil, darunter waren Gleichstellungsbeauftragte, Ansprechpartnerinnen für Gleichberechtigung an Schulen, Personalrätinnen, Rechtsschützerinnen und weitere Hauptamtliche der GEW sowie DGB-Kolleginnen.

In vier Workshops arbeiteten die Teilnehmerinnen intensiv an Teilbereichen der in Landesgleichstellunggesetze und der in den GEW-Musterinhalten festgehaltenen Regelungen für die Schule weiter. Themen der Workshops waren „Geschlechterquote, die zum Schulbereich passt“, „Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wirksam nutzen“, „Handlungsspielräume der Gleichstellungsbeauftragten für diskriminierungsfreie Personalmaßnahmen“ und „Lobbyarbeit für zukunftsfähige Landesgleichstellungsgesetze“.