Zum Inhalt springen

Solidaritätsschreiben der GEW

„Nein zur Beschneidung der Gewerkschaftsrechte in der Ukraine!“

Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe hat ein Protestschreiben an den Vorsitzenden des ukrainischen Parlaments geschickt. Darin äußert sie sich besorgt über Gesetzentwurf Nr. 2681, der Gewerkschaftsrechte einschränken soll.

Gewerkschaften protestierten am 30. Juni 2020 in Kiew und anderen ukrainischen Städten gegen die Einschränkung ihrer Rechte (Foto: TUESWU).
Gewerkschaften protestierten am 30. Juni 2020 in Kiew und anderen ukrainischen Städten gegen die Einschränkung ihrer Rechte (Foto: TUESWU).

Die GEW fordert die Regierung der Ukraine auf, Gesetzentwurf Nr. 2681 zurückzuziehen, internationale Arbeitsnormen einzuhalten und Konsultationen mit Gewerkschaftsvertretern aufzunehmen. Mit dem Gesetzentwurf gingen schwerwiegende Verstöße gegen internationale Arbeitsnormen einher, schreibt die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe in einem Brief an den Vorsitzenden des ukrainischen Parlamentes, Dmytro Razumkov. Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlung würden damit eingeschränkt werden. „Nein zur Beschneidung der Gewerkschaftsrechte in der Ukraine, das geht uns alle an!“, betonte Tepe.

In dem Brief kritisierte sie zudem, dass die Zahl der Gewerkschaften in einem Betrieb willkürlich eingeschränkt und Führungskräften das Recht verweigert werden solle, eine Gewerkschaft zu gründen oder einer beizutreten. Die geplante Mindestmitgliederzahl untergrabe das Recht der Beschäftigten auf Gründung von oder Beitritt zu Gewerkschaften ihrer Wahl am Arbeitsplatz. Die GEW lehnt zudem die Aufhebung der Verpflichtung der Arbeitgeber ab, den Gewerkschaften Informationen zu Tarifverhandlungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist sie gegen die geplante Schaffung eines neuen Aufsichtsorgans mit weitreichenden Befugnissen zur Kontrolle der Aktivitäten von Gewerkschaften. 

„Diese Maßnahmen verstoßen schwerwiegend gegen die ILO-Übereinkommen 87 und 98 sowie gegen die Verfassung der Ukraine und müssen angegangen werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt wird.“ (Marlis Tepe)

„Diese Maßnahmen verstoßen schwerwiegend gegen die ILO-Übereinkommen 87 und 98 sowie gegen die Verfassung der Ukraine und müssen angegangen werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt wird“, betonte Tepe. Anlässlich der gravierenden Folgen der Coronakrise mahnte sie zudem: „Wir glauben, dass der Aufbau eines Klimas des Vertrauens und der Transparenz durch nachhaltige Konsultationsmechanismen und sozialen Dialog der einzige Weg ist, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern.“ Die GEW sei solidarisch mit ihren ukrainischen Schwesterorganisationen TUESWU und VPONU und werde die Lage im Land weiterhin genau beobachten. 

Education International (EI) rief im Rahmen einer Urgent Action zur Beteiligung auf. ETUCE solidarisierte sich auf Facebook mit den ukrainischen Gewerkschaften und postete Fotos von Gewerkschaftsprotesten. Die Proteste zeigen erste Erfolge: Das ukrainische Parlament hat  die Befassung mit der Gesetzesvorlage aufgeschoben.