Das überarbeitete Sexualstrafrecht stellt damit jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person unter Strafe, auch wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Für die Klärung, ob es sich bei einer sexuellen Handlung um eine Straftat handelt, ist künftig nicht mehr das Verhalten des Opfers maßgeblich, sondern das Verhalten des Täters.
Die Strafbarkeit hängt durch die Änderung in §177 StGB somit nicht mehr davon ab, ob das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durch körperliche Gegenwehr verteidigt wurde. Alltägliche körperliche Übergriffe werden nicht mehr als Bagatelle gewertet, sondern als Straftaten anerkannt.