Zum Inhalt springen

Änderungen am BAföG

Nach der Novelle ist vor der Novelle

Die GEW drängt auf eine schnelle Umsetzung einer weiteren BAföG-Reform, um Studierenden ein existenzsicherndes Einkommen zu gewähren. Trotz Erhöhung der BAföG-Sätze ist schon die nächste Novelle nötig.

Foto: shutterstock/GEW

Die GEW hat die Ampel-Koalition zu einer weiteren BAföG-Reform noch in dieser Wahlperiode aufgefordert. Der Bundestag hatte am gestrigen 13. Juni die 29. Novelle beschlossen. „Wir begrüßen grundsätzlich, dass den Studierenden nun doch keine Nullrunde zugemutet wird, sondern die Bedarfssätze und die Wohnpauschale um rund fünf Prozent angehoben werden. Das ändert aber nichts daran, dass der BAföG-Grundbedarf mit 475 Euro weiterhin deutlich unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat liegt, den die Bundesregierung als soziokulturelles Existenzminimum definiert. Wenn die Ampel-Koalition keine Klatsche aus Karlsruhe riskieren will, muss der 29. Novelle so schnell wie möglich die 30. folgen. Nach der Reform ist vor der Reform“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Donnerstag in Frankfurt am Main.

„Das Bundesbildungsministerium darf sich jetzt nicht zurücklehnen, (...).“ (Andreas Keller)

Keller erinnerte daran, dass das Bundesverwaltungsgericht die BAföG-Bedarfssätze für verfassungswidrig niedrig hält und deshalb 2021 das Bundesverfassungsgericht angerufen habe. „Die Grundrechte der Berufswahlfreiheit, auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und das Sozialstaatsprinzips verlangen, dass das BAföG bedarfsdeckend ausgestaltet ist.“ Darüber hinaus müssten die BAföG-Sätze regelmäßig in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren angepasst werden. „Das Bundesbildungsministerium darf sich jetzt nicht zurücklehnen, sondern muss sich unverzüglich an die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs machen, um das BAföG existenzsichernd zu gestalten“, mahnte Keller.

Das ändert sich beim BAföG

  • Die sogenannte Grundbedarf für Studierende soll zum Wintersemester von 452 auf 475 Euro steigen, während die Wohnpauschale für Nicht-Elternwohnende von 360 auf 380 Euro angehoben wird. Insgesamt bedeutet dies eine Erhöhung von 812 auf 855 Euro. Ältere Studierende, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen müssen, könnten zudem einen Zuschlag von 122 Euro erhalten, wodurch der Höchstsatz auf 992 Euro steigt.
  • Die BAföG-Sätze für Schüler*innen sollen ebenfalls angehoben werden, wobei die Erhöhung bereits ab dem 1. August zum Beginn des neuen Schuljahres greifen soll. Nach dem Bundestag muss sich noch der Bundesrat mit der Reform befassen, wobei keine Zustimmung der Länderkammer erforderlich ist.
  • Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Anhebung der Freibeträge zur Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen. Diese sollen um 5,25 Prozent erhöht werden, um den Kreis der BAföG-Empfänger zu erweitern. Höhere Freibeträge bedeuten, dass Eltern und Empfänger*innen mehr verdienen können, ohne ihre Förderung zu verlieren.
  • Zusätzlich wird eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfänger unter 25 Jahren eingeführt, die Bürgergeld beziehen oder staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag erhalten. Diese Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht als Einkommen angerechnet.
  • Die Reform sieht auch die Einführung eines Flexibilitätssemesters vor, um Studierenden mehr Zeit zu geben, ihr Studium abzuschließen.
  • Trotz einiger Verbesserungen bleibt die Rückzahlung des BAföGs unverändert bei maximal 10.010 Euro Schulden und einer Mindestrate von 130 Euro im Monat.

Strukturelle Reform muss kommen

Statt immer wieder Novellen des BAföG zu erlassen, forderte Keller von der Ampel-Koalition, über die weitere Anhebung der Bedarfssätze hinaus noch vor der Bundestagswahl 2025 die Weichen für eine strukturelle Reform der Ausbildungsförderung zu stellen. „Wie andere Sozialleistungen muss das BAföG endlich wieder als Zuschuss ausgezahlt werden, der anschließend nicht zurückgezahlt werden muss. Um die Chancengleichheit schon bei der Entscheidung für eine weiterführende Schule zu verbessern, muss das BAföG für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen wieder eingeführt werden. Darüber hinaus muss die Förderdauer an die tatsächlichen Studienzeiten angepasst werden.“