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Europawahl 2024: Erstarken rechter Bewegungen

Mitbestimmung bremst rechtes Denken

Wer an seinem Arbeitsplatz mitbestimmen darf, ist weniger anfällig für rechtsextreme und antidemokratische Einstellungen – so ein zentrales Ergebnis der Studie „Arbeitswelt und Demokratie in Ostdeutschland“ der Otto-Brenner-Stiftung (OBS).

Karikatur: Thomas Plaßmann

Dass die täglichen Erfahrungen am Arbeitsplatz beeinflussen, wie Menschen auf Politik und Gesellschaft schauen, gelte als eine grundlegende Annahme in der modernen Sozialforschung, heißt es im Vorwort der OBS-Untersuchung. Deshalb haben Forschende des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts für Demokratieforschung der Universität Leipzig im Auftrag der OBS-Stiftung analysiert, wie die Mitbestimmung am Arbeitsplatz mit rechtsextremen Einstellungen der Beschäftigten zusammenhängt.

„Wenn Menschen sich im Betrieb als demokratisch handlungsfähig erleben, dann sind sie seltener rechtsextrem eingestellt und neigen seltener dazu, andere Gruppen abzuwerten.“ (André Schmidt)

André Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Else-Frenkel-Brunswik-Institut und Co-Autor der Studie, fasst die Kernaussage so zusammen: „Wenn Menschen sich im Betrieb als demokratisch handlungsfähig erleben, dann sind sie seltener rechtsextrem eingestellt und neigen seltener dazu, andere Gruppen abzuwerten.“ Außerdem verändere es, wie sie ihre Möglichkeiten, auch politisch mitzubestimmen, wahrnehmen. „Sie sind optimistischer, dass sie politisch Einfluss ausüben können. Es hat also einen generell demokratisierenden Effekt.“

Befragung von rund 1.600 Menschen aus Ostdeutschland

Gerade in Zeiten wachsender Zustimmung zu den Positionen der AfD zeigen diese Ergebnisse einen Weg, dem gesellschaftlichen Rechtsruck etwas entgegenzusetzen. Für die Studie haben die Forschenden Daten einer Befragung von rund 1.600 erwerbstätigen Menschen aus Ostdeutschland von 2022 ausgewertet. Die Erfahrungen demokratischer Handlungsfähigkeit am Arbeitsplatz wurden mithilfe von vier Aussagen erfasst, wie „In meinem Betrieb kann ich offen über Betriebsräte und Gewerkschaften sprechen“ oder „Wenn ich in meinem Betrieb aktiv werde, kann ich etwas zum Positiven verändern“. Letztere markierten zum Beispiel rund 52 Prozent der Befragten als „überwiegend bzw. voll und ganz“ zutreffend, 19 Prozent dagegen als „überhaupt bzw. überwiegend nicht“ zutreffend.

Außerdem wurden rechtsextreme und antidemokratische Einstellungen erfragt, zum Beispiel die Befürwortung einer rechtsautoritären Diktatur, die Verharmlosung des Nationalsozialismus oder der Ausländerfeindlichkeit – letztere mit der Aussage „Die Ausländer kommen nur hierher, um unseren Sozialstaat auszunutzen“. Dabei zeigte sich: Befragte, die diese Aussage ablehnen, erleben deutlich mehr Handlungsfähigkeit am Arbeitsplatz als diejenigen, die der Aussage zustimmen. Auch eine rechtsautoritäre Diktatur und die Verharmlosung des Nationalsozialismus lehnen Menschen eher ab, wenn sie sich am Arbeitsplatz nicht als fremdbestimmt erleben.

Schutz vor Ohnmachtsgefühlen

Die Studie zeigt auch, dass Institutionen der Mitbestimmung wie Betriebsräte oder Gewerkschaften einen Effekt auf rechtsextreme Einstellungen haben. „Aber dieser direkte Effekt ist klein“, sagt Schmidt. „Das Entscheidende ist: Stärken Betriebsräte und Gewerkschaften das Gefühl der Beschäftigten, im Arbeitsalltag mitbestimmen und mitgestalten zu können?“ Denn das schütze vor Ohnmachtsgefühlen, die zu rechtsextremen Sichtweisen führen könnten. „Diesen Zusammenhang hatten wir auch schon 2020 in der Leipziger Autoritarismus-Studie für den gesamten bundesdeutschen Kontext festgestellt“, so Schmidt.

Welche konkreten Anforderungen könnten sich daraus an die Gewerkschaften ergeben? „Dass man dem demokratischen Prozess der Gewerkschaftsarbeit einen ähnlich hohen Stellenwert zumisst wie dem Ergebnis“, sagt Schmidt. „Das gibt es schon in Form beteiligungs-orientierter Gewerkschaftsarbeit, in der man zum Beispiel die Beschäftigten an Tarifverhandlungen beteiligt und sie auch Forderungen mit aushandeln lässt.“

„Die Perspektive von Beschäftigten im politischen Raum klar und deutlich zu vertreten, ist etwas, das vielen fehlt und sie denken lässt, dass nur die AfD für sie eintritt.“ 

Soziologe Schmidt findet es wichtig, dass Gewerkschaften auch bei gesellschaftspolitischen Themen vernehmbar sind und auch mal in den Konflikt gehen, etwa die Politik der Regierung kritisieren. „Die Perspektive von Beschäftigten im politischen Raum klar und deutlich zu vertreten, ist etwas, das vielen fehlt und sie denken lässt, dass nur die AfD für sie eintritt. Das haben wir schon bei manchen Betriebsstudien in Ostdeutschland gehört.“

Schmidt betont jedoch: „Die Mitbestimmung und Ermächtigung der Beschäftigten auszubauen, ist nicht das Allheilmittel gegen eine rechte Politisierung.“ Denn diese speise sich auch aus anderen Quellen. „Und zusätzlich bedarf es im Betrieb auch einer Auseinandersetzung mit rechten Stimmungen und den Akteuren, die jetzt die Betriebe als politisches Feld entdeckt haben.“

Das hat der Beutelsbacher Konsens damit zu tun

Demokratiebildung ist zentraler Bestandteil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Die Landesschulgesetze beschreiben die Ziele. Lehrkräfte sollen demokratische Werte wie Würde und Gleichheit aller Menschen, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität vermitteln.

Wenn es in der Schule um politische Bildung geht, müssen sich Lehrkräfte nicht neutral verhalten. Es ist wichtig, verschiedene Blickwinkel zu beleuchten. Lehrkräfte sollen auf Basis des Grundgesetzes eine klare Haltung zum Beispiel gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Gewaltverherrlichung und menschenverachtende Aussagen zeigen.

Oft fällt das Stichwort ’Beutelsbacher Konsens’. Er ist ein in den 1970er-Jahren formulierter Minimalkonsens für den Politikunterricht in Deutschland. Er darf nicht mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot des Staates verwechselt werden. Der Konsens formuliert drei zentrale didaktische Prinzipien politischer Bildung: das Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbot, das Kontroversitätsgebot sowie das Ziel, dass Schüler*innen zur politischen Teilhabe befähigt werden sollen. Lehrkräfte dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken, diese aber nicht als allgemeingültig darstellen. Kontroverse Themen müssen multiperspektivisch behandelt werden.

1. Überwältigungsverbot

Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.

3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,

sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erhobene Vorwurf einer „Rückkehr zur Formalität“, um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung