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Arbeitssicherheit in Kindertageseinrichtungen

Von der Gestaltung des Eingangsbereichs bis zum Handeln im Notfall

Expertinnen und Experten aus Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, darunter eine GEW-Kollegin, haben für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regeln zu Sicherheit und Gesundheit veröffentlicht.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Broschüre erarbeitet, die mit einem ganzheitlichen Blick Tipps für die Arbeitssicherheit in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gibt. Zielgruppe sind Kita-Träger und -Leitungen. Die sogenannte DGUV Regel mit dem Titel Branche Kindertageseinrichtung beschreibt 16 Tätigkeiten beziehungsweise Arbeitsplätze mit deren zentralen Gefährdungen und den darauf abzielenden wichtigsten Präventionsmaßnahmen.

Die Branchenregel ist dabei keine neue Rechtsvorschrift, sondern übersetzt das vorhandene, komplexe und abstrakte Arbeitsschutzrecht sowie weitere Rechtsanforderungen für Kindertageseinrichtungen in eine verständliche Sprache und macht Lösungsvorschläge für die Praxis.

Die 96 Seiten lange Broschüre gibt beispielsweise sehr ausführliche Empfehlungen dazu,

  • wie der Eingangsbereich, in dem die Kinder gebracht und abgeholt werden, gestaltet sein sollte, und nach welchen Regeln die Übergaben ablaufen sollten. 
  • wie Räume ausgestattet sein sollten, um Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken auszuschließen.
  • wie versteckte Gefahren auf dem Außengelände vermieden werden können.
  • wie Ausflüge und andere Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung organisiert werden sollten. 
  • welche gesundheitlichen Aspekte bei der Gemeinschaftsverpflegung zu beachten sind.
  • welche räumlichen Bedingungen für individuelle Ruhepausen und Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen sind.
  • was bei pflegerischen Tätigkeiten vom Wickeln bis zum Nase putzen zu berücksichtigen ist.
  • wie in Notfällen zu handeln ist. 

In der für die Publikation zuständigen Projektgruppe waren neben Sachgebietsmitgliedern Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA), der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertreten.