Lärm in Bildungseinrichtungen
Mit Teppich, Filzgleiter und Betriebsrat
Lärm gehört zu den größten Belastungsfaktoren von Beschäftigten in Bildungseinrichtungen. Bauliche Veränderungen und lärmreduzierende Einbauten schaffen Abhilfe. Einiges können aber auch die Einrichtungen selbst tun.
Fragt man Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher danach, was sie im Beruf belastet, lautet besonders häufig die Antwort: der Lärm. So gaben bereits 1999 in einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mehr als 80 Prozent von über 1.200 befragten Lehrkräften an, dass sie den Lärm, den Schülerinnen und Schüler machen, als besonders störend empfänden. Laut einer Sonderauswertung des DGB-Index „Gute Arbeit“ vom Frühjahr 2019 klagen 61 Prozent der Beschäftigten im Bildungs- und Erziehungsbereich über Lärm am Arbeitsplatz – annähernd so viele wie bei Arbeitern in Fabriken und Werkstätten.
Am wichtigsten, um Lärm zu reduzieren, sind sicherlich bauliche Maßnahmen. Darauf sollte schon bei der Planung der Einrichtungen geachtet werden. Die Unfallkassen haben dazu Leitfäden für Architekten und Träger herausgegeben. Empfohlen werden vor allem schallreduzierende Maßnahmen wie das Anbringen von Stoffbahnen, die Installation von Stellwänden (sogenannte Callcenter-Trennwände), Akustikvorhänge, -putz und -farbe sowie ein Trittschallschutz auf den Fußböden. Harte, glatte Oberflächen (Fensterglas, glatt verputzte Wände, Fliesenfußböden) erzeugen, so die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (NRW), lange Nachhallzeiten. Entsprechende Branchenregeln hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowohl für Kitas als auch für Schulen formuliert.
Ab 0,4 Sekunden wird es laut
Ratsam ist es auch, Fachpersonal wie Raumakustiker bei der Gestaltung der Räumlichkeiten bzw. bei deren Sanierung mit einzubeziehen. Einen Überblick über erforderliche Maßnahmen geben sogenannte Raumakustik-Rechner im Internet, mit denen Nachhallzeiten berechnet und erste raumakustische Planungen vorgenommen werden können. Für Klassenräume wird eine Nachhallzeit von etwa 0,4 Sekunden empfohlen – eine Zeit, die in älteren Schulgebäuden oder in Bauten aus den 1970er-Jahren mit niedrigen Betondecken kaum erreicht wird; hier sind Nachhallzeiten von einer Sekunde und mehr die Regel. Wenn aus Kostengründen eine Sanierung der Räume nicht möglich ist, lautet der Rat der Experten: Greifen Sie zur Eigenhilfe! Gardinen, Teppiche und gepolsterte Möbel können den Geräuschpegel verringern, Filzgleiter, die unter den Stuhlbeinen angebracht werden, stoppen nervigen Lärm.
Die wichtigste Maßnahme allerdings bleibt die Initiative von Personal- und Betriebsräten. Sie können das Instrument der Gefährdungsbeurteilung nutzen, das es seit rund 20 Jahren für Schulen, aber auch Kitas gibt. Ursprünglich wurden mit der Gefährdungsbeurteilung nur sicherheitstechnische Mängel erhoben. Mittlerweile werden mit ihr aber auch psychische Belastungsfaktoren ermittelt. Die öffentlichen und privaten Träger sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Beurteilung festgestellten Gesundheitsgefährdungen unter Mitbestimmung der Personal- und Betriebsräte zu beseitigen.