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Gute-Kita-Gesetz

Mit Hessens Unterschrift ist Vertragsabschluss bundesweit komplett

Hessen hat als letztes Bundesland seinen „Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet. Bis 2022 erhält das Land rund 413 Millionen Euro vom Bund. Nach Ansicht der GEW wird das Gesetz die Qualität in Kindertageseinrichtungen indes nicht ausreichend verbessern.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose (Grüne), haben am Mittwoch den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes unterzeichnet. Bis zum Jahr 2022 bekommt Hessen damit 412,6 Millionen Euro vom Bund, um die Qualität der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln. Mit Abschluss des 16. und letzten „Gute-KiTa-Vertrages“ zwischen Bund und einem Bundesland können die gesetzlich vereinbarten Mittel überwiesen werden. 

„Gute Kinderbetreuung bedeutet, sich für jedes einzelne Kind Zeit zu nehmen. Darum freue ich mich, dass Hessen sich entschieden hat, in das Personal zu investieren“, sagte Giffey. „So können die Erzieherinnen und Erzieher sich noch intensiver den Bedürfnissen der einzelnen Kinder widmen und die Kitaleitungen bekommen Zeit, um neue Konzepte zu entwickeln und die pädagogische Arbeit voranzubringen.“

„Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist fast überall noch weit davon entfernt, was die Wissenschaft für pädagogisch notwendig erachtet.“ (Björn Köhler)

Die GEW fordert Bund, Länder und Kommunen unterdessen zu deutlich mehr Anstrengungen auf, um zusätzliche Kita-Fachkräfte zu gewinnen. „Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist fast überall noch weit davon entfernt, was die Wissenschaft für pädagogisch notwendig erachtet“, sagt Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit. Um die Personalsituation zu verbessern, seien auch ausreichende Vor- und Nachbereitungszeiten erforderlich. Zudem müssten die Kita-Leitungen entlastet werden, etwa durch Freistellung vom Gruppendienst oder zusätzliches Verwaltungspersonal. Köhler betont zudem: Um die Gelder sinnvoll und nachhaltig zu verwenden, „braucht es den Dialog zwischen Trägern, Eltern, Beschäftigten, Gewerkschaften und den Landesregierungen“. Die GEW vermisst auch eine dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und bei der Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten Bund und Land jeweils fest, wie das Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.