Die Auftaktverhandlungen über eine Erhöhung des Mindestlohns wurden nach der Unterbreitung eines nicht verhandlungsfähigen Angebots durch die Arbeitgeberseite vertagt. Dies Angebot umfasste bei einer dreijährigen Laufzeit drei Erhöhungsschritte: jeweils 1,5 % im ersten und zweiten Jahr sowie 1 % im dritten Jahr – kein Angebot hingegen für eine Ost-West-Angleichung sowie für ein Urlaubsgeld. GEW und ver.di hingegen haben einen Stundenlohn von 16,10 €, einen Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe von 50 % eines verstetigten Monatsentgelts sowie eine sofortige Ost-West-Angleichung gefordert. Diese Forderungen sind berechtigt, schließlich ist für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich der SGB II/III geförderten Weiterbildung ein deutlich höherer Mindestlohn als bisher erforderlich, um auch den Abstand zu den Einstiegslöhnen der Gesamtwirtschaft deutlich zu verringern. Da sich bereits heute ein Mangel an qualifizierten Kräften in der Weiterbildung abzeichnet, müssen die Arbeitsplätze in der Weiterbildung attraktiv sein. Die Beschäftigten in der Weiterbildung leisten gute Arbeit und verdienen Anerkennung. Die GEW erwartet ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde! Ziel ist es, die Verhandlungen bis Ende März 2015 abzuschließen, um rechtzeitig vor dem Auslaufen der jetzigen Tarifregelung einen neuen, für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag in Kraft zu setzen.
Außerdem in dieser Ausgabe:
- Allianz für Aus- und Weiterbildung gestartet – lediglich Förderung der Aufstiegsfortbildung?
- Bildungsantrag der Großen Koalition: Stärkung der Bildung in Deutschland ohne allgemeine Weiterbildung?
(Das komplette Infoblatt steht als Download zur Verfügung)
Mindestlohntarifvertrag Weiterbildung – Verhandlungen vertagt
Das Verhandlungsangebot der Arbeitgeberseite zur Erhöhung des Mindestlohns reicht nicht. GEW und ver.di erwarten Nachbesserungen beim Stundenlohn und beim Urlaubsgeld. Die Forderungen sind berechtigt, begründen die Gewerkschaften ihre Entscheidung. Der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Weiterbildung müsse im Verhältnis zu den Einstiegslöhnen der Gesamtwirtschaft angeglichen werden. Die Arbeitsplätze in diesem Bereich müssen attraktiv sein, um den sich abzeichnenden Bedarf zu decken.