GEW fordert mehr!
Mindestausbildungsvergütung muss zum Leben reichen
Die Bundesregierung hat die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für 2025 angehoben, doch die GEW sieht die Erhöhung als unzureichend an.
Am 17. Oktober 2024 wurden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die neuen Sätze für die duale Ausbildung veröffentlicht: Zu 2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung demnach von:
- 649 Euro auf 682 Euro im ersten Ausbildungsjahr
- 766 Euro auf 805 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
- 876 Euro auf 921 Euro im dritten Ausbildungsjahr
- 909 Euro auf 955 Euro im vierten Ausbildungsjahr
Die GEW ist jedoch der Ansicht, dass diese Anpassung nicht ausreicht, um den finanziellen Herausforderungen junger Auszubildender gerecht zu werden.
„Die Ausbildungsvergütung muss zum selbstbestimmten Leben ausreichen.“ (Ralf Becker)
„Die Erhöhung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ist dringend notwendig, aber sie müsste wesentlich höher ausfallen,“ erklärt Ralf Becker, Berufsbildungsexperte der GEW. Die GEW fordert eine kontinuierliche Anpassung der Ausbildungsvergütung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie an die allgemeine Einkommensentwicklung. „Die Ausbildungsvergütung muss zum selbstbestimmten Leben ausreichen“, so Becker.
DGB fordert Orientierung an tariflicher Ausbildungsvergütung
Seit 2020 gibt es eine Mindestvergütung für Azubis. Die neuen Sätze für das Folgejahr berechnen sich aus der durchschnittlichen Vergütung für Azubis im ersten Ausbildungsjahr der beiden Vorjahre. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Berechnungsmethode der Mindestausbildungsvergütungen kritisiert.
Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, fordert einen Satz von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung, was ungefähr 100 Euro mehr pro Jahr bedeuten würde. „Die aktuellen Werte sind zu gering, um die Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre auszugleichen“, so Hannack. Laut dem BIBB lag die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung 2023 bei 1.066 Euro brutto im Monat.
Besondere Betroffenheit in Handwerk und Landwirtschaft
Laut dem BIBB erhalten knapp vier Prozent der dualen Auszubildenden im ersten Lehrjahr nur die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, wobei der Anteil im Handwerk doppelt so hoch liegt. Besonders betroffen sind hier Azubis in den Bereichen Friseur, Kosmetik und Zahntechnik. In der Landwirtschaft erhalten sieben Prozent der Auszubildenden nur die Mindestvergütung. In Ostdeutschland ist die Situation noch prekärer, mit 18 Prozent im Handwerk und 23 Prozent in der Landwirtschaft.