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26. BAföG-Änderungsgesetz

Mehr Unterstützung für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler

Mit der zum 1. August in Kraft getretenen BAföG-Reform steigt der Höchstbetrag in zwei Stufen von 735 auf 861 Euro im Monat. Für die GEW bleibt die Erhöhung zu weit hinter der realen Steigerung der Lebenskosten der Studierenden und Schüler zurück.

Studierende sowie Schülerinnen und Schüler bekommen künftig mehr staatliche Ausbildungsunterstützung. Mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz steigt der Förderungshöchstbetrag von 735 Euro heute bis auf 861 Euro im Jahr 2020. Die Bedarfssätze erhöhen sich in zwei Stufen jeweils zum Schuljahres- beziehungsweise Wintersemesterbeginn – in diesem Jahr um fünf und im kommenden Jahr um weitere zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt für Studierende zum kommenden Wintersemester von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich.

Der Kreis der Geförderten wird ausgeweitet, da eigenes Vermögen und das Einkommen der Eltern weniger streng angerechnet werden. Dazu werden die Einkommensfreibeträge in drei Stufen angehoben: Zum kommenden Schuljahres- beziehungsweise Wintersemesterbeginn um sieben Prozent, in 2020 um weitere drei Prozent und in 2021 nochmals um sechs Prozent. „Es wird erwartet, dass es bis dahin über 100.000 BAföG-Geförderte im Jahresdurchschnitt mehr geben wird als ohne  die Reform“, teilte das Bundesbildungsministerium mit.

„Die Erhöhung bleibt viel zu weit hinter der realen Steigerung der Lebenskosten zurück.“ (Andreas Keller)

Die GEW bewertet die Reform als nicht ausreichend. „Die Erhöhung bleibt viel zu weit hinter der realen Steigerung der Lebenskosten zurück. Außerdem fehlt jeder Ansatz für eine Strukturreform – und die wäre überfällig“, kritisiert der Vizevorsitzende und Hochschulexperte Andreas Keller. Die Bildungsgewerkschaft fordert, das BAföG perspektivisch zu einem elternunabhängigen Studienhonorar weiterzuentwickeln. Das sei zu finanzieren, wenn im Gegenzug ausbildungsbedingte Steuerfreibeträge und Kindergeld in die Ausbildungsförderung integriert und direkt an die Studierenden ausgezahlt würden. 

Unterdessen ging die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und Empfänger im vergangenen Jahr zunächst weiter deutlich zurück. 727.000 Studierende sowie Schülerinnen und Schüler bekamen 2018 finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, das waren 55.000 beziehungsweise 7,1 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Von den Geförderten waren 2018 rund 209.000 Schülerinnen und Schüler (minus 7,3 Prozent) und 518.000 Studierende (minus 7,0 Prozent).