Zum Inhalt springen

Mehr Geld für Integrationskurslehrkräfte - oder doch nicht?

Freiberufliche Lehrkräfte, die in Integrationskursen Deutsch unterrichten, sollen mehr Geld bekommen. Die Honorarsätze steigen von 23 auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit. Doch es gibt ein Schlupfloch, die Erhöhung zu umgehen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zahlt den Trägern seit dem 1. Juli eine höhere Pauschale pro Kursteilnehmer und Unterrichtseinheit - statt 3,10 nun 3,90 Euro. Mit diesem Geld soll die Honoraraufstockung finanziert werden. Deutsch-als-Fremdsprache (DaF)-Lehrkräfte mit 25 Unterrichtswochenstunden kämen dann laut GEW-Berechnungen auf ein Bruttoeinkommen von 2.400 Euro. "Doch viele Kursträger geben die Zuwächse nicht an die Dozentinnen und Dozenten weiter", sagt die selbstständige Lehrerin Schmidt-Lossau.

Schuld sei ein "Hintertürchen", welches das BAMF den Kursträgern offen gelassen hat: Wer die Honorare nicht erhöhe, müsse künftig jährlich seine BAMF-Zulassung beantragen - anstatt alle fünf Jahre. "Das werden viele in Kauf nehmen", fürchtet Miriam Herrmann, DaF-Lehrerin in München.

Der Bedarf an Integrationskursen ist zurzeit groß, ebenso der an Lehrkräften, die Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache unterrichten. Foto: imago

Ulrich Aengenvoort, Direktor des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV), dem größten Anbieter von Integrationskursen, sieht ein "deutliches Missverhältnis" zwischen der Erhöhung der Trägerpauschale (plus 25 Prozent) und der angekündigten Anhebung der Lehrkräftehonorare (plus 52 Prozent). Die Kosten der Träger seien "nur bei hohen Teilnehmerzahlen gedeckt, die aber in einigen Regionen nicht erreicht werden". Er fordert ebenso wie die GEW, die Teilnehmerpauschale auf 4,40 Euro zu erhöhen.

Denn selbst wenn die Honorare auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit hochkletterten, sei dies "nur die halbe Miete im Vergleich zum gesicherten Lebensstandard einer angestellten Lehrkraft an einer staatlichen Schule", betont Schmidt-Lossau. Selbstständige DaF-/DaZ-Lehrkräfte erhalten zudem weiter kein Honorar, wenn sie krank sind. Und die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung müssen sie weiter zu 100 Prozent selbst aufbringen.

Der vollständige Artikel von Matthias Holland-Letz ist in der Septemberausgabe der "E&W" veröffentlicht.