JA13
Mehr Geld für Grundschullehrkräfte in Sachsen-Anhalt und Bayern
Im Streit um die Angleichung der Gehälter für Grundschullehrkräfte hat sich die Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf einen Stufenplan geeinigt. Auch in Bayern werden die Gehälter für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen sukzessive angehoben.
Sachsen-Anhalt hat die stufenweise Angleichung an A 13 für beamtete und E 13 für angestellte Grundschullehrkräfte beschlossen. Ab August 2023 gibt es eine Zulage von 200 Euro, ein Jahr später eine Zulage von 400 Euro und im August 2025 soll die Angleichung an A 13/E 13 geschehen. Nach langem Ringen verständigte sich die Koalition von CDU, SPD und FDP auf diesen Stufenplan, dem der Finanzausschuss am 2. März zustimmte.
Ingo Doßmann, im GEW-Landesverband für allgemeinbildende Schulen zuständig, begrüßte die Entscheidung, sah aber nach wie vor ungelöste Fragen: „Wie erfolgt im Jahr 2025 die Ausgestaltung des letzten Schrittes? Gibt es eine stufengleiche Anhebung oder erwartet uns auf dem letzten Stück eine ‘böse Überraschung’? Wie erfolgt die stufengleiche Anhebung der Schulleiter in die A 14/E 14, die von uns in den Gesprächen immer angemahnt wurde?“
Fahrplan für A 13 in Bayern
Auch in Bayern werden die Gehälter für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung an Grund- und Mittelschulen sukzessive angehoben. „Noch im Juni dieses Jahres werden wir mit Hebungen in Richtung A 13 für rund 4.000 Lehrkräfte mit der Umsetzung beginnen. Ab dem nächsten Jahr werden dann alle Lehrkräfte, die noch nicht in A 13 sind, jährlich schrittweise mehr Geld bekommen. So wird die Umstellung auf A 13 in fünf Schritten abgeschlossen“, erklärte Bayerns Kultusminister Michael Piazolo den Kabinettsbeschluss vom 24. April.
Die GEW setzt sich seit Jahren dafür ein, alle verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A 13 und alle angestellten Lehrkräfte nach der Entgeltgruppe E 13 zu bezahlen - unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten.
Eine interaktive Landkarte zur Lage in den Bundesländern gibt einen detaillierten Überblick.