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Mehr Gehalt für FRÖBEL-Beschäftigte

Die Beschäftigten des Kita-Trägers FRÖBEL erhalten fast fünf Prozent mehr Gehalt. Nach dem von FRÖBEL-Geschäftsführung und GEW ausgehandelten Tarifvertrag erhöhen sich die Einkommen zum 1. Februar 2012 um drei Prozent, am 1. Januar 2013 kommen noch einmal 1,8 Prozent dazu. GEW-Mitglieder erhalten zusätzlich einen Bonus.

(Foto: GEW)

Am 12. Dezember 2011 begann die erste Gehaltsrunde zum FRÖBEL-Tarifvertrag, bereits am 12. Januar 2012 konnte der neue Tarifvertrag unterschrieben werden. Ergebnis ist eine ordentliche Gehaltssteigerung für alle FRÖBEL-Beschäftigten: Die Einkommen erhöhen sich zum 1. Februar um drei Prozent, am 1. Januar 2013 kommen noch einmal 1,8 Prozent dazu. GEW-Mitglieder erhalten einen Bonus: Vollzeitbeschäftigte bekommen im Mai 2012 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro, im Mai 2013 werden noch einmal 250 Euro gezahlt. Dadurch erhöht sich der Tarifabschluss für GEW Mitglieder auf fast sechs Prozent.

Die Tarifkommission war mit der Forderung nach einer Einkommenserhöhung von insgesamt zehn Prozent in die Tarifrunde gestartet. Diese Erhöhung sollte sich aus einer prozentualen Erhöhung der Entgelttabelle für alle Beschäftigten und einer Einmalzahlung für GEW-Mitglieder zusammensetzen. Die Laufzeit der neuen Entgelttabelle sollte höchstens zwölf Monate betragen, damit bereits Anfang 2013 eine neue Tarifrunde eröffnet werden könnte. Begründet wurde die hohe Forderung insbesondere damit, dass es hinsichtlich der Einkommen bei FRÖBEL nach wie vor einen Nachholbedarf gegenüber dem öffentlichen Dienst gibt.

In den Verhandlungen war jedoch schnell klar, dass die Geschäftsführung keine finanziellen Spielräume für solch einen gewaltigen Einkommenssprung sieht. Im Ergebnis einigte man sich auf eine Erhöhung in zwei Schritten im Gesamtvolumen von fast sechs Prozent, allerdings mit einer Laufzeit von zwei Jahren.

Im Detail wurde vereinbart:

  1. § 11 Abs. 3 HTV wird ergänzt um Buchstabe D:
    „Für Betriebsratsmitglieder gelten Fortbildungen zum Betriebsverfassungsrecht und zum Arbeitsrecht entsprechend.“
  2. Die Entgelttabelle ist erstmalig kündbar mit drei Monaten Kündigungsfrist zum 31. Januar 2014. Die Laufzeit beträgt 24 Monate.
  3. Die Tabellenentgelte werden zum 1. Februar 2012 um 3 Prozent erhöht.
  4. Die Tabellenentgelte werden zum 1. Januar 2013 um weitere 1,8 Prozent erhöht.
  5. GEW-Mitglieder (Stichtag jeweils 1. April) erhalten mit dem Gehalt von Mai 2012 und Mai 2013 je
    250 Euro (30 bis 40 Stunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit)
    200 Euro (20 bis unter 30 Stunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit)
    150 Euro (10 bis unter 20 Stunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit)

Die Tarifkommission der GEW hat dieses Ergebnis einstimmig angenommen.
Die Einmalzahlungen erhalten alle GEW-Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft (Stichtag 1. April) jeweils bis zum 15. April beim Arbeitgeber nachweisen.

Die Mitgliedschaft in der GEW lohnt sich durch die vereinbarten Einmalzahlungen gleich mehrfach, denn laut Tarifvertrag zahlt der Träger GEW-Mitgliedern auch die vollen Kosten für genehmigte Fortbildungen.
In den Tarifvertrag wurde auch eine Regelung aufgenommen, die das Verfahren für die Erhöhung der Entgelte von Beschäftigten festlegt, die eine Besitzstandszulage nach § 6 TVÜ-FRÖBEL erhalten: Zuerst werden unter Berücksichtigung der im HTV- und TVÜ-FRÖBEL festgelegten Verfahrensweise die ggf. zum Stichtag fälligen Stufenaufstiege vollzogen. Danach wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Verhandlungsergebnis erhöht. Schließlich wird die Besitzstandszulage gemäß § 6 Abs. 5 TVÜ-FRÖBEL gemindert. Das Gesamtentgelt errechnet sich aus dem erhöhten Tabellenentgelt plus der geminderten Besitzstandszulage.

Das klingt kompliziert, lässt sich aber mit einem fiktiven Rechenbeispiel erläutern:
Für die Erzieherin Frieda K. wurde bei Überleitung in den FRÖBEL-Tarifvertrag zum 1. November 2009 ein Vergleichsentgelt von 2.500 Euro ermittelt. Sie ist in der Entgeltgruppe P 4 eingruppiert und hat die Stufe B erreicht. Zum 1. Februar 2012 erreicht sie Stufe C der Entgelttabelle. Die Besitzstandszulage entspricht der Differenz zwischen dem Vergleichsentgelt von 2.500 Euro und dem (neuen) Tabellenentgelt von 2.360 Euro = 140 Euro.

Ihr neues Gehalt berechnet sich so:

  1. Grundlage ist das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe P4 Stufe C in Höhe von 2.360 Euro.
  2. Das Tabellenentgelt der Stufe C wird um 3 Prozent auf 2.430,80 Euro erhöht.
  3. Die Besitzstandszulage wird um 10 Prozent des Erhöhungsbetrages gemindert.
    Erhöhungsbetrag = 2.430,80 – 2.360 = 70,80 Euro
    10 % des Erhöhungsbetrags = 7,08 Euro
    Die neue Besitzstandszulage beträgt 140 – 7,08 = 132,92 Euro
  4. Das neue Gesamtentgelt für Frieda K. beträgt 2.430,80 +132,92 = 2.563,72 Euro

Ihr Gehalt erhöht sich also um 63,72 Euro.

Durch den aktuellen Abschluss konnten die Einkommen der FRÖBEL-Beschäftigten näher an das Niveau des öffentlichen Dienstes in Berlin und im Bereich des TVöD herangeführt werden. Die Forderung der GEW, dass der TVöD als Leitwährung für die Freien Träger im Sozial- und Erziehungsdienst wirken soll, wurde damit noch nicht erfüllt. Dafür gibt es bei FRÖBEL tarifliche Regelungen, die besser sind als im öffentlichen Dienst. Dazu gehören alternsgerechte Arbeitszeiten und Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit. In den kommenden Tarifrunden werden wir uns dafür einsetzen, dass diese positive Entwicklung fortgeführt wird, bis unsere Ziele erreicht sind.

Um in der Zukunft noch bessere Ergebnisse zu erreichen braucht es eine starke GEW!
Mitglied in der Gewerkschaft zu sein lohnt sich auch in dieser Hinsicht. Jedes Mitglied leistet einen Beitrag dazu, dass sich die Arbeitsbedingungen und Gehälter weiterhin gut entwickeln.