Die Zahl der Beratungsanfragen bei der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent gestiegen. Die meisten der 3.455 Anfragen bezogen sich auf die Merkmale ethnische Herkunft/rassistische Zuschreibungen (31 Prozent) und Geschlecht (29 Prozent), gefolgt von Behinderung (26 Prozent), Alter (14 Prozent), Religion (7 Prozent), sexuelle Identität (5 Prozent) und Weltanschauung (2 Prozent). Das geht aus dem Jahresbericht 2018 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, den der kommissarische Leiter Bernhard Franke am Dienstag in Berlin vorstellte.
„Seit mehreren Jahren verzeichnen die Statistiken Anstiege bei rassistischen Vorfällen.“ (Bernhard Franke)
„Mit Sorge beobachten wir zudem eine Radikalisierung insbesondere rassistischer Ressentiments in weiten Teilen der Gesellschaft. Seit mehreren Jahren verzeichnen die Statistiken Anstiege bei rassistischen Vorfällen; das scheint sich auch im Bereich der Diskriminierung im Sinne des AGG widerzuspiegeln“, sagte Franke.
Diskriminierungen vor allem am Arbeitsmarkt
Der Lebensbereich, der bei Diskriminierungen aller Merkmale am häufigsten genannt wird, ist der Arbeitsmarkt. Mehr als jede dritte Beratungsanfrage (36 Prozent) bezog sich 2018 auf Diskriminierung im Arbeitsleben. Dazu zählen Benachteiligungen Schwangerer in einem Arbeitsverhältnis, Diskriminierungen von Menschen mit zugeschriebenem Migrationshintergrund bei der Jobsuche oder Entgeltungleichheit. Auffallend ist der Anstieg der Beschwerden zu sexueller Belästigung.
Auf Antrag der 2006 gegründeten Antidiskriminierungsstelle wurden zudem erstmals Fragen zur Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen in die Innovationsstichprobe des Sozioökonomischen Panels (SOEP) aufgenommen. Demnach erlebten 16 Prozent der Befragten in den vorangegangenen 24 Monaten Diskriminierung. Bei Menschen mit Migrationshintergrund waren es 23 Prozent, bei Menschen mit Schwerbehinderung sogar 26 Prozent.