Zum Inhalt springen

„Aufholprogramm Corona“

„Maßnahmen fruchten offenbar nicht wie geplant“

Rund ein halbes Jahr nach dem Start des Corona-Aufholprogramms für Schülerinnen und Schüler fällt die erste Bilanz kritisch aus.

Die Schulschließungen im Frühjahr 2020 und im vergangenen Winter und Frühling wegen der Coronapandemie haben Spuren hinterlassen. Über ein „Aufholprogramm Corona“ sollen Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen wieder Anschluss finden. Das läuft bisher nur mäßig.

„Mehrheitlich melden die GEW-Landesverbände jedoch zurück, dass die Maßnahmen offenbar nicht so fruchten wie geplant.“ (Maike Finnern)

Zwar sei eine pauschale Einschätzung wegen unterschiedlicher Maßnahmen in den Bundesländern schwierig, sagte die Vorsitzende der GEW, Maike Finnern, der Deutschen Presse-Agentur. „Mehrheitlich melden die GEW-Landesverbände jedoch zurück, dass die Maßnahmen offenbar nicht so fruchten wie geplant“, fügte sie hinzu.

Beitrag zur Chancengleichheit verfehlt

Finnern kritisierte, dass viele Angebote nicht die Kinder erreichten, die am meisten Unterstützung bräuchten, sondern diejenigen, „deren Eltern sich darum kümmern (können)“.

Sie erklärte das damit, dass Maßnahmen nicht im System Schule „angedockt“ seien. Gelder flössen etwa in außerschulische Fördermaßnahmen und verfehlten so den Beitrag zur Chancengleichheit.

Prien spricht von „Daueraufgabe“

Nach Ansicht der schleswig-holsteinischen Bildungsministerin Karin Prien, die im Januar die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz übernimmt, wird die Bewältigung der Corona-Folgen für viele Schüler Jahre dauern. Bei einem großen Teil hätten die Pandemie und Schulschließungen nicht nur zu Lerndefiziten, sondern oftmals auch zu psychischen oder psychosozialen Problemen geführt, hatte die CDU-Politikerin kürzlich gesagt. Tendenziell hätten Grundschüler damit stärkere Probleme als ältere Schüler. Betroffene bräuchten Hilfe. „Und das wird, da muss man sich nichts vormachen, eine Daueraufgabe“, sagte Prien.

Am 3. Januar kehren Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen und Rheinland-Pfalz nach der Weihnachtspause zurück in die Schulen, am Dienstag im Saarland und am Mittwoch in Hamburg.

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Programm hat Umfang von zwei Milliarden Euro

Bundestag und Bundesrat hatten im Juni das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Der Bund überlässt den Ländern unter anderem Anteile aus der Umsatzsteuer, so dass sie zusätzliche Maßnahmen zur Lernförderung finanzieren, Sozialprojekte ausweiten und mehr kostenlose und günstige Freizeit-, Sport- und Erholungsangebote anbieten können.

Die Lernförderung kann beispielsweise von Stiftungen, Vereinen, Initiativen, Volkshochschulen, pensionierten Lehrkräften, Lehramtsstudierenden und auch kommerziellen Nachhilfeanbietern übernommen werden. Die Bundesländer sollen dem Bund bis spätestens Ende März einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Maßnahmen und Verwendung der Gelder vorlegen.