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Manteltarifvertrag geeint

In den Tarifverhandlungen am 6./7. Juli 2016 konnte Einigkeit über einen konzernweiten Manteltarif-vertrag der IB-Gruppe erreicht werden.

Bis zuletzt haben wir um jeden einzelnen noch zu regelnden Punkt hart gerungen. Wir haben z.B. bei der tatsächlichen Arbeitsleistung in der Rufbereitschaft die Anrechnung der Wegezeiten als Arbeitszeit regeln können, oder dass eine Zulage für Arbeit zu ungünstigen Zeiten auch für ambulante Betreuungseinrichtungen gezahlt wird, die regelmäßig und in erheblichem Umfang ihre Arbeitsleistungen an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht erbringen. Bislang sollte diese nur für stationäre Betreuungseinrichtungen gezahlt werden. Am Ende konnten wir noch die Besitzstände aus dem Man-teltarifvertrag 2 und Manteltarifvertrag Nr. 3 Teil 1 sichern.

Hierzu zählen z. B.:

  • der Krankengeldzuschuss aus der nachwirkenden Tarifvertragsregelung des MTV Nr. 2,
  • die Vor- und Nachbereitungszeiten aus der nachwirkenden Tarifvertragsregelung des MTV Nr. 2 und des MTV Nr. 3 Teil 1,
  • die Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage aus der nachwirkenden Tarifvertrags-regelung des MTV Nr. 2 oder
  • die Regelungen zum erhöhten Kündigungsschutz aus der nachwirkenden Tarif-vertragsregelung des MTV Nr. 2 und des MTV Nr. 3 Teil 1

Der Tarifvertrag soll zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten und ist frühestens zum 31. Dezember 2019 kündbar. Die Arbeitszeitverringerung auf 39 Stunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die jetzt noch 40 Stunden arbeiten, konnten wir erst zum 1. Januar 2017 durchsetzen.

Wie weiter?

Auch die Arbeitgeber müssen nun die Zustimmung zum Manteltarifvertrag in ihrer Tarifkommission einholen. Ende September 2016 können dann die Entgelttarifverhandlungen beginnen. Unsere wesentliche Forderung ist, eine einheitliche Entgelttabelle für die berufliche Bildung und die soziale Arbeit für den gesamten IB. Auch eine einheitliche Jah-ressonderzahlung steht hier im Vordergrund. Die Arbeitgeber sehen das ganz anderes! Wir müssen uns somit auf noch härtere Verhandlungen einstellen.


Jetzt gilt es zusammenzustehen. Nur gemeinsam können wir für einheitliche Entgeltregelungen kämpfen. Solidarisch und kraftvoll in Süd, Nord, Ost und West.