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Lieferkettengesetz verabschiedet

„Profitstreben darf Menschenrechte nicht aushebeln“

Die Gewerkschaften haben sich seit Jahren für ein Lieferkettengesetz eingesetzt, mit dem Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet werden. Am 11. Juni wurde es im Bundestag verabschiedet.

(Foto: GEW)

Der Bundestag hat Mitte Juni das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten beschlossen. Ziel der Reform ist es, Kinderarbeit und Ausbeutung bei der globalen Produktion von Waren einzudämmen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Initiative Lieferkettengesetz begrüßten das Gesetz als einen wichtigen Schritt, um die Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu verpflichten.

„Der Gesetzgeber hat ein klares und rechtlich bindendes Zeichen gesetzt, dass Profite nicht wichtiger als Menschenrechte sind.“ (Maike Finnern)

Auch die GEW-Vorsitzende Maike Finnern betonte: „Auch wenn nicht alle Ziele wie eine größere Reichweite des Gesetzes, die Berücksichtigung von Umweltstandards und die Forderung nach einer zivilrechtlichen Haftungsregel erreicht werden konnten, ist das Gesetz ein erster wichtiger Schritt. Der Gesetzgeber hat ein klares und rechtlich bindendes Zeichen gesetzt, dass Profite nicht wichtiger als Menschenrechte sind.“

Kinderarbeit in Lieferketten bekämpfen

Die Zunahme von Kinderarbeit weltweit ist alarmierend: Den jüngsten Schätzungen der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zufolge ist die Zahl arbeitender Kinder zuletzt auf 160 Millionen angestiegen. Durch die Pandemie könnten weitere neun Millionen Kinder bis Ende 2022 hinzukommen. 

Die Ausbeutung von Kindern findet auch in globalen Lieferketten statt. Da Kinderarbeit häufig am Anfang der Lieferkette vorzufinden ist – wie zum Beispiel in der Kakaoproduktion – ist es wichtig, dass sich die Sorgfaltspflicht der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette erstreckt. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen auch bei ihren mittelbaren Zulieferern tätig werden müssen, wenn sie fundierte Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen erlangen.

Eine Ursache von Kinderarbeit ist die Notlage der Eltern, die mit ihrer Arbeit kein existenzsicherndes Einkommen erzielen können. „Weltweit müssen faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung sichergestellt und Gewerkschaftsrechte respektiert werden“, forderte Finnern.

Weitere Schritte auf EU-Ebene sind notwendig

Die DGB-Gewerkschaften werden die Umsetzung des Lieferkettengesetzes, das Anfang 2023 in Kraft tritt, genau verfolgen. Sie setzen sich weiterhin für eine gesetzliche Regelung in der Europäischen Union ein, die Unternehmen in Europa auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltnormen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten verpflichtet.