Lehrkräfte können Arbeitszimmer jetzt mehrfach steuerlich absetzen
Häusliche Arbeitszimmer können künftig auch von mehr als einer Person steuerlich abgesetzt werden. Bislang konnte nur ein Arbeitszimmer pro Wohneinheit angesetzt werden.
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Fällen entschieden, dass ein Abzug des häuslichen Arbeitszimmers auch mehrfach möglich ist, wenn mehrere Steuerpflichtige das Zimmer gemeinsam nutzen. Teilen sich also beispielsweise zwei Lehrkräfte ein Arbeitszimmer, können beide das Zimmer mit einem Höchstbetrag von 1.250 Euro einkommensmindernd geltend machen. Bislang waren die Aufwendungen auf 1.250 Euro begrenzt, egal wie viele Personen das Arbeitszimmer nutzen.
Voraussetzung ist jedoch weiter, dass beiden Nutzern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, beide in dem Zimmer über einen Arbeitsplatz verfügen und die geltend gemachten Aufwendungen tatsächlich angefallen sind. Der Umfang der beruflichen Tätigkeit muss es zudem glaubhaft erforderlich machen, dass Steuerpflichtige für diese Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer einrichten.