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Coronakrise

„Lehrende und Lernende bei der Öffnung schützen!“

Die GEW fordert, dass die verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen nur unter strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder geöffnet werden sollen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erreichen aus mehreren Bundesländern Berichte über Verordnungen der Landesregierungen zur Öffnung von Weiterbildungseinrichtungen. Die Zuständigkeiten in der Weiterbildung sind jedoch komplex: Neben den Integrationskursen im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Arbeitsmarktdienstleistungen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie den kommunalen Volkhochschulen müssen auch die Träger, die Kurse und Maßnahmen in der Zuständigkeit der Länder durchführen, berücksichtigt werden.  „Die Lehrenden und Lernenden müssen jedoch unabhängig vom Träger geschützt werden!“, fordert das GEW-Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, Ansgar Klinger.

Das von der GEW in Auftrag gegebene Gutachten „Besonders dringliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Prozess der Öffnung der Schulen“ kommt zu folgenden wichtigen Hinweisen:

  • Die jeweilige Arbeitsschutzhygieneorganisation ist rechtzeitig mit dem Personalrat zu klären (Informations- und Mitbestimmungsrecht).
  • Die fachliche Beratung soll im Arbeitsschutzausschuss bzw. einem Ad-Hoc-Gremium („Krisenstab/Krisenteam“) wahrgenommen werden. Auf diese Weise wird eine konkrete, der Situation der jeweiligen Schule angemessene Regelung gesichert.
  • Basis ist die hygienebezogene Gefährdungsbeurteilung. Für die Gefährdung durch das Virus kann auf die RKI-Veröffentlichungen zurückgegriffen werden, so dass diese Gefährdungsbeurteilung unverzüglich eingeleitet werden kann.
  • Wer einen funktionierenden Hygieneplan hat, kann sofort Plan und Wirklichkeit vergleichen. Defizite sind - je nach Gewicht - vor Schulöffnung oder in einem gemeinsam festzulegenden Zeitrahmen von wenigen Wochen zu beseitigen.
  • Wer trotz § 36 IfSG einen solchen Plan nicht hat, muss anhand der Arbeitsstättenregeln die Anforderungen an Toiletten und Reinigung/Lüftung klären und den Zeitrahmen festlegen, der dafür erforderlich ist.
  • Die Regelung der Hygiene ist ein Prozess, der während des Bestehens der pandemischen Lage regelmäßig durchzuführen ist

Risikogruppen in den Blick nehmen

Besonders dringliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind im Umgang mit sogenannten Risikogruppen gefragt. Der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte hat daher im Auftrag der GEW in einem zweiten Gutachten zusammengefasst, welche rechtlichen Grundlagen mit Blick auf besonders gefährdete Menschen beim Einsatz im Schulbetrieb erfüllt sein müssten.