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Länder-Entgeltordnung: Erster Verhandlungserfolg der GEW

Ergebnis der ersten Verhandlungsrunde zwischen GEW und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist – nach langem Verzögern – die feste Vereinbarung der nächsten Verhandlungstermine und -gegenstände. Die für den 10. Dezember vorbereiteten Protestaktionen in Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden von der GEW abgesagt.

Die GEW hatte vorher erklärt, sowohl verhandlungs- als auch kampfbereit zu sein. Das hinterließ offensichtlich Eindruck bei den Arbeitgebern. Schon die Androhung erster Protestmaßnahmen außerhalb und innerhalb der Unterrichtszeit veranlasste sie, endlich ernsthaft in die Verhandlungen einzusteigen und weitere Termine anzubieten.

Nun werden die Verhandlungen an vier Tagen im Januar und Februar fortgesetzt (26./27. Januar sowie 17./18 Februar 2010). Folgetermine sollen im Januar festgelegt werden. Nach der Hinhaltetaktik der vergangenen Monate ist dies ein deutlicher Schritt nach vorn.

Für die GEW geht es in den vereinbarten Verhandlungen um die Frage der gleichen Bezahlung aller Lehrkräfte. Im Januar werden sich die Tarifvertragsparteien mit den Auswirkungen des Europarechts auf die Eingruppierung beschäftigten. Für die Februarrunde wurde festgelegt, die Auswirkungen des Bologna-Prozesses und der neuen Lehrerausbildung zu analysieren und zu bewerten. Damit soll eine Grundlage für die weiteren Verhandlungen nach dem 18. Februar geschaffen werden.

Die Verhandlungskommission der GEW stimmte diesem Verfahren zu, weil damit die Hauptforderungen der GEW behandelt werden. Die GEW fordert die Eingruppierung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte in Entgeltgruppe 14 unabhängig von Schulform und Schulstufe.

Die GEW-Verhandlungskommission hat die erste Verhandlungsrunde am heutigen Tag beratend begleitet und die jeweiligen Verhandlungsstände bewertet.
Angesichts dieser Entwicklung hat sie entschieden, die für den 10. Dezember geplanten Protestaktionen nicht durchzuführen. Sollten sich die Arbeitgeber im Januar und Februar allerdings unbeweglich zeigen, wird die GEW dann zu Protestmaßnahmen aufrufen. Es gilt nach wie vor: Wir sind verhandlungsbereit, aber auch kampfbereit.