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Coronapandemie und KMK-Rahmen

Kritik an Erweiterung der Hygienerichtlinie

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat ihre Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen vom Juli 2020 aktualisiert, allerdings ohne konkrete und einheitliche Vorgaben zu machen. GEW, VBE und BER fordern weniger Verwaltung und mehr Verbindlichkeit.

BER, GEW und VBE dringen auf eine Vereinheitlichung der Maßnahmen in Schulen. (Foto: Shutterstock /GEW)

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat einen angepassten „Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen“ je nach Infektionsgeschehen veröffentlicht. Ziel sei es, den normalen Regelbetrieb trotz der Coronapandemie möglichst aufrechtzuerhalten und Distanzunterricht zu vermeiden. „Wir wollen in diesem besonderen Schuljahr so viel Schule in Schule wie möglich machen“, sagte die KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). GEW, VBE und BER kritisierten die aktualisierten Pläne umgehend als zu vage und unverbindlich. 

„Statt den Status Quo zu verwalten, muss die KMK mehr Verbindlichkeit schaffen.“ (GEW, BEW und VBE)

„Die Spielräume, die das Konzept durch vage Aussagen lässt, sind nicht geeignet, das unterschiedliche Vorgehen der Bundesländer zu vereinheitlichen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat nicht mehr getan, als die in den Ländern umgesetzten Maßnahmen nach dem Minimalkonsens zu durchforsten“, kommentierten die Vorsitzenden von GEW, Marlis Tepe, Bundeselternrat (BER), Stephan Wassmuth, und Verband Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, die erweiterte Hygienerichtlinie.

„Wir brauchen jedoch konkrete Standards, die sich zusammen mit der Entwicklung der Infektionslage zu einem Stufenkonzept kombinieren lassen. Nur so kann Transparenz geschaffen und Akzeptanz hergestellt werden. Statt den Status Quo zu verwalten, muss die KMK mehr Verbindlichkeit schaffen.“ Es gebe noch viele offene Fragen zur Bewertung von Lüftungsvorgehen, Luftfiltern, Maskentragen, Fortbildung und Risikogruppen, die nach Meinung der drei Organisationen einheitlich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen beantwortet werden sollten.

Viele Freiheiten der Länder

Laut KMK sollen Räume mindestens alle 45 Minuten durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten gelüftet werden. Beim Unterricht soll auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden können. Grundsätzlich sollen auch Schülerinnen und Schüler und Lehrer mit Grunderkrankungen in die Schule kommen. Prinzipiell bestehe in jeder Situation die Möglichkeit, sich durch die Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie das Einhalten des Mindestabstands zu den Schülerinnen und Schülern sowie anderen Personen zu schützen. Die Länder könnten das aber auch anders regeln. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde von den Ländern abhängig vom Infektionsgeschehen ausgesprochen und bei Bedarf in Absprache mit den Gesundheitsbehörden auf den Unterricht ausgeweitet.

Bereits am Ende der ersten Schulwoche nach den Ferien wurden etwa in Mecklenburg-Vorpommern ein Gymnasium und eine Grundschule geschlossen, weil Personen positiv getestet worden waren. Virologen hatten vor der Annahme gewarnt, Kinder spielten keine Rolle in der Pandemie und deren Übertragung.