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Bundestagsdebatte

Kritik an Befristungspraxis der Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Drei Jahre nach In-Kraft-Treten der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) hat der Deutsche Bundestag vergangenen Freitag erneut über eine Reform des Gesetzes debattiert.

Foto: hanohiki / Stockphoto

Anlass waren parlamentarische Initiativen der Fraktionen der Linken und der FDP. Nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der Opposition, sondern auch der Großen Koalition kritisierten die Befristungspraxis der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Während sich Linke und FDP für eine sofortige Gesetzesänderung aussprachen, plädierten Union und SPD dafür, die Anfang 2020 gestartete Evaluation abzuwarten und dann aus den Ergebnissen Schlussfolgerungen zu ziehen.

In ihrem Antrag „Befristungen zurückdrängen – Dauerstellen für Daueraufgaben in der Wissenschaft“ (Bundestags-Drucksache 19/16499 vom 15.01.2020) formuliert die Fraktion der Linken Eckpunkte für eine aus ihrer Sicht notwendige Novellierung des WissZeitVG. So fordert die Linksfraktion, als Qualifikationsziele formale Abschlüsse, beispielsweise eine Promotion oder vergleichbare Leistungen wie die Habilitation, festzulegen. Auf diese Weise soll der beliebigen Aufweichung des Qualifizierungsbegriffs ein Riegel vorgeschoben werden. Aus Sicht der Linken soll für befristete Arbeitsverträge eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, bei Qualifizierungsbefristungen von drei Jahren festgesetzt werden. Nach abgeschlossener Promotion soll eine Qualifizierungsbefristung nur noch zulässig sein, wenn Tenure Track verabredet wurde. Weitere Forderungen aus dem Linken-Antrag: ein fester Anteil der Arbeitszeit für die Qualifizierung, eine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente und die Aufhebung der Tarifsperre, die Gewerkschaften und Arbeitgebern Tarifverträge mit Befristungsregelungen untersagt.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (Bundestags-Drucksache 19/17067 vom 10.02.2020) zielt auf eine Änderung des Paragrafen 8 des WissZeitVG ab. Dieser Paragraf sieht derzeit eine Evaluation des Gesetzes im Jahr 2020 vor. Die FDP fordert, dass diese Evaluation künftig regelmäßig alle vier Jahre durchgeführt und mit einer Bewertung der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt wird.

In der Plenardebatte am Freitag in Berlin übten nicht nur die Vertreterin der Linken, Nicole Gohlke, sondern auch die Rednerinnen und Reder der SPD, Wiebke Esdar, der FDP, Thomas Sattelberger, sowie von Bündnis 90/Die Grünen, Kai Gehring, teils scharfe Kritik an der Befristungspraxis von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Moderate Töne kamen von den Rednerinnen der CDU/CSU-Fraktion, Ronja Kemmer und Astrid Mannes, während der Vertreter der AfD-Fraktion, Götz Frömming, seine Rede zu einem Angriff auf die Genderforschung an Hochschulen instrumentalisierte.