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Kritik am Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte

Unternehmen sollen künftig sicherstellen, dass ihre Zulieferer im Ausland Menschenrechte achten und Kinderarbeit ächten. Einen entsprechenden Nationalen Aktionsplan (NAP) hat die Bundesregierung Ende 2016 verabschiedet.

Gedenkveranstaltung nach dem Brand in Rana Plaza. Foto: imago.

Keine drei Jahre nach Rana Plaza, dem bislang größten Unglück in der Textilbranche, sind im Herbst 2016 erneut 34 Menschen bei einem Großbrand in einem für Konzerne im Westen produzierenden Werk in Bangladesch gestorben: Das Unternehmen Tampaco Foils lieferte Nestlé und British American Tobacco Verpackungen. Verantwortung trügen auch die Auftraggeber in Europa, sagen Menschenrechtsorganisationen: Über Tochterfirmen und Zulieferer seien sie in Menschenrechtsverstöße verwickelt und profitierten davon. "23 der 30 DAX-Unternehmen sahen sich schon mit Menschenrechtsbeschwerden konfrontiert", sagt Jens Martens, Geschäftsführer des Global Policy Forum.

Künftig sollen hiesige Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globalen Beschaffungs- und Produktionsketten übernehmen. Der vom Kabinett Ende 2016 verabschiedete NAP für Wirtschaft und Menschenrechte sieht eine Menschenrechtsprüfung entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette vor. Er sei jedoch voller Lücken, völkerrechtlich nicht bindend und auf reine Freiwilligkeit setzend, kritisieren Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch, Misereor, Oxfam Deutschland und Südwind: "Viele Maßnahmen sind zu vage formuliert." Großbritannien, Frankreich sowie in Teilbereichen die USA haben bereits verbindliche Vorgaben eingeführt.

Schwammig sind zudem die Zielvorgaben: Bis 2020 soll die Hälfte der deutschen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten die Vorgaben umgesetzt haben und mit Gewerkschaften oder unabhängigen Auditfirmen zusammenarbeiten. Anderenfalls droht eine Regelung per Gesetz. Akzeptiert wird auch, wenn die Firmen begründen, warum sie bestimmte Schritte nicht umsetzen können – etwa, weil die Lieferkette "zu komplex" oder der Aufwand "unverhältnismäßig" sei.

Der ausführliche Artikel von Martina Hahn ist in der Februarausgabe der "E&W" nachzulesen.