Zum Inhalt springen

KMK-Empfehlungen zur Umsetzung von Inklusion

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat nach langen internen Diskussionen im Februar 2011 einen Entwurf zur Weiterentwicklung ihrer Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung von 1994 beschlossen. Dieser Entwurf trägt nun die Überschrift „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" und soll Leitschnur für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden. Die Fachöffentlichkeit konnte dazu bis Anfang April Stellung nehmen. GEW und weitere Verbände haben dies kritisch getan.

Die Stellungnahme des Geschäftsführenden Vorstands der GEW wurde vom GEW-Hauptvorstand in seiner Sitzung im Mai 2011 mit geringfügigen Änderungen einstimmig beschlossen.

Aus Sicht der GEW sind die KMK-Empfehlungen zu unverbindlich, zu unklar und stehen teilweise sogar im Widerspruch zur UN-Konvention. Wörtlich heißt es: „Ein Paradigmenwechsel sieht anders aus. Die Empfehlungen gehen nicht von dem Empowerment-Ansatz der Konvention aus, sondern definieren die Zielgruppe weiterhin entlang der sonderpädagogischen Fachrichtungen. Gerade die Zuschreibungsprozesse, die aufgrund der Einordnung in eine ,Behindertengruppe' entstehen, wirken unmittelbar stigmatisierend.“ Besonders kritikwürdig ist, dass die Empfehlungen die Sonderschulen zu einem konstitutiven Teil inklusiver Bildungsangebote erklären und so den Eindruck erwecken, das deutsche Sonderschulsystem entspreche bereits den Zielsetzungen der UN-Konvention.

Der GEW-Hauptvorstand unterstützt außerdem die ausführliche Stellungnahme der Betroffenenorganisationen BAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen, Deutscher Behindertenrat und Sozialverband Deutschland. Diese kritisieren die KMK-Empfehlungen ebenfalls scharf und inhaltlich im selben Tenor wie die GEW. Auch unterziehen sie das Verfahren erheblicher Kritik. Die Betroffenenorganisationen wurden nicht einbezogen. In der Stellungnahme heißt es:

„Mit Blick auf die benannten zentralen Kritikpunkte sowie weitere, in der Verbändestellungnahme vom 6.9.2010 dargelegten Forderungen, auf die vollumfänglich verwiesen wird, können die Verbände den Empfehlungen in der jetzt vorliegenden Form nicht zustimmen. Sie sehen die KMK-Empfehlungen weder hinsichtlich des Verfahrens ihrer Entstehung, noch hinsichtlich wesentlicher Inhalte mit den Anforderungen der BRK im Einklang.“

Die Stellungnahme wird bisher von zwölf weiteren Organisationen unterstützt.