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Internationaler Tag der Kinderrechte

Kindeswohl hat Vorrang – Recht auf Bildung für alle!

Zum 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention warnen Nichtregierungsorganisationen vor Stagnation und Rückschritten bei der Umsetzung. Die GEW begrüßt das Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern: Das Recht auf Bildung gilt für alle!

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Vorschulklasse in Gonzagueville, einem Vorort von Abidjan, der Hauptstadt der Elfenbeinküste. Die Klassen wurden mit Kunststoffziegeln aus recyceltem Kunststoff gebaut. (Foto: UNICEF/UN0309377/Frank Dejongh)

Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes – kurz: UN-KRK. Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind den Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung, das Recht auf Meinungsfreiheit, gewaltfreie Erziehung, Bildung und Gesundheit. Keine UN-Vereinbarung wird von mehr Staaten unterstützt.

Seither ist die weltweite Kindersterblichkeit gesunken, mehr Kinder erhielten Zugang zu Bildung und der Kinderschutz wurde verbessert. Doch die Fortschritte sind sehr ungleich verteilt und erreichen vor allem die ärmsten und am stärksten benachteiligten Kinder nicht genug. Das Kinderhilfswerk UNICEF warnt in seinem aktuellen Report zum 30. Jahrestag davor, dass positive Entwicklungen stagnierten und sich die Situation weltweit sogar verschlechtere.

„Investitionen in Bildung und Ausbildung für die ärmsten Kinder und Jugendlichen sind nachweislich die wichtigsten Investitionen in Frieden und eine nachhaltige Entwicklung.“ (UNICEF-Bericht)

„Um die Verwirklichung der Kinderrechte voranzutreiben ist ein entschlossener Kampf gegen Armut, Hunger, Diskriminierung und Umweltzerstörung notwendig. Investitionen in Bildung und Ausbildung für die ärmsten Kinder und Jugendlichen sind nachweislich die wichtigsten Investitionen in Frieden und eine nachhaltige Entwicklung. Dafür sind ein stärkerer politischer Wille, angemessenere Budgets und eine kontinuierliche Überwachung der Situation der Kinder erforderlich“, lautet eine der wesentlichen Schlussfolgerungen des globalen UNICEF-Berichts Für jedes Kind, alle Rechte. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes an einem Scheideweg.

Auch in Deutschland gibt es erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-KRK. Ratifiziert wurde sie hierzulande 1992. Seit dem 15. Juli 2010 gilt sie vorbehaltlos für alle in Deutschland lebenden Kinder. Die jüngst veröffentlichten Berichte der National Coalition Deutschland – einem Netzwerk von über 100 bundesweit tätigen Organisationen und Initiativen, darunter auch die GEW – sowie der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes ergänzend zum Staatenbericht der Bundesregierung vorgelegt wurden, verdeutlichen jedoch: Es besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen.

Das Recht auf Bildung gilt für alle

Die GEW begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren anstoßen will, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und dem Vorrang des Kindeswohls mehr Geltung zu verschaffen. Darüber hinaus unterstützt sie die Forderung nach einer entschlosseneren Politik zum Ausbau von Strukturen für die Umsetzung der UN-KRK. Die Empfehlungen der National Coalition gilt es hierbei zu berücksichtigen. Maßnahmen in den Bereichen Armuts- und Gewaltprävention sowie Bildung, einschließlich der Verankerung von Menschenrechtsbildung und Kinderrechten in der Ausbildung von Fachkräften, sind vordringlich.

Angesichts der Diskriminierungen von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- beziehungsweise Migrationserfahrung beim Zugang zu regulären Bildungsangeboten und der Gefährdung ihres Kindeswohls durch asyl- und aufenthaltsrechtliche (Neu-)Regelungen, fordert die GEW die Einhaltung der geltenden Kinderrechts- und Menschenrechtsstandards. Nicht nur die Parallelberichte, sondern auch ein aktuelles Gutachten des paritätischen Gesamtverbands zum Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer weisen auf entsprechende Missstände hin. Mit Nachdruck betont die GEW daher abermals: Das Recht auf Bildung gilt für alle – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.