Corona-Hilfen für Wissenschaft und Studierende
KfW-Bankkredite bedeuten Tausende Euro Schulden
Die GEW lehnt die von der Bundesregierung geplanten Überbrückungshilfen für Studierende als „Etikettenschwindel“ ab. Die Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seien anders als suggeriert nur in der Startphase zinslos.
Die GEW kritisiert die von der Bundesregierung geplante Überbrückungshilfe für durch die Coronakrise in Not geratene Studierende scharf. Dabei geht es insbesondere um die Konditionen der Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). „Die Studierenden müssen lediglich in der Startphase bis März 2021 keine Zinsen zahlen. Ab April 2021 werden Zinsen in Höhe von derzeit 4,3 Prozent fällig – obwohl sich die KfW das Geld zinslos bei der Europäischen Zentralbank borgen kann. Mit Zins und Zinseszins kommt bei einer monatlichen Tilgungsrate von 80 Euro ein Schuldenberg von mehr als 2.000 Euro zusammen“, stellte der GEW-Hochschulexperte und Vizevorsitzende Andreas Keller klar und forderte stattdessen eine als Zuschuss auszuzahlende Soforthilfe.
Im Interview mit „Spiegel Online“ rechnete Keller weiter vor: „Wenn Sie also ab Mai 2020 bis März 2021 den Höchstsatz von 650 Euro bekommen, haben Sie dann 7.150 Euro als Darlehen aufgenommen. Danach wandelt sich das Ganze in einen regulären Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) um. Und das heißt: Sie zahlen spätestens ab Oktober 2022 zurück - mit Zinsen, die ab April 2021 erhoben werden. Und der Zinssatz der KfW liegt aktuell bei sagenhaften 4,27 Prozent, sodass schnell einige Tausend Euro zusammenkommen. Das ist angesichts der Situation am Kapitalmarkt schon bemerkenswert hoch.“
Das verlangt die GEW
Keller bekräftigte darüber hinaus die grundsätzliche Kritik der GEW am Entwurf des Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes von Union und SPD, den der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen hatte. Die Bildungsgewerkschaft fordert seit Wochen eine Überarbeitung.
Die Kernforderungen der GEW lauten:
- Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen nicht nur um mindestens sechs Monate verlängert werden dürfen, sondern müssen es – wenn die Betroffenen dies wünschen.
- Auch studentische Beschäftigte müssen in die Regelung einbezogen werden.
- Das BAföG muss pauschal um mindestens ein Semester verlängert werden.
- Zudem muss es für in Not geratene Studierende, die ihre Jobs verloren haben, eine unbürokratische Soforthilfe als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss aus einem Studienfonds geben.
In einer erweiterten Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf bewertete Keller neben den Plänen der Großen Koalition die Anträge aller Oppositionsfraktionen mit Ausnahme von dem der AfD.