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Keine Einigung in der vierten Verhandlungsrunde

Nach hartem Ringen um einen Kompromiss ist auch die vierte Verhandlungsrunde über einen Mindestlohn für ArbeitnehmerIinnen in der SGB II/SGB III-finanzierten Weiterbildung ohne Einigung zu Ende gegangen.

Die Arbeitgeberseite legte am 6. Januar in Frankfurt am Main ein finales Angebot vor, über dessen Annahme die Tarifkommissionen von GEW und ver.di am 31. Januar nun beschließen müssen. Einen weiteren Verhandlungstermin gibt es bisher nicht. Die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes bot an:

  • eine Erhöhung des Stundenlohnes um sechs Prozent (ohne Staffelung) zum 1. Januar 2018
  • eine Laufzeit von 21 Monaten bis zum 31. September 2019
  • eine Erhöhung des Urlaubsanspruches auf 30 Tage bei einer Fünftagewoche
  • kein Angebot für das nichtpädagogische Personal

Nach Ansicht der GEW beugen sich die Mitgliedsunternehmen der Zweckgemeinschaft damit trotz der guten wirtschaftlichen Entwicklung "dem Diktat der kleinen Unternehmen". Damit nehmen die Arbeitgeber ein Scheitern des Mindestlohns in Kauf. Ohne allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag wird indes der ruinöse Wettbewerb in der Branche die Arbeits- und Einkommensbedingungen bestimmen.