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Lehrkräftearbeitszeit

Keine Alternative

Vor 19 Jahren hat Hamburg als bisher einziges Bundesland eine Regelung eingeführt, die explizit die Arbeitszeit der Lehrkräfte auch jenseits des reinen Unterrichts umfassend berücksichtigen sollte.

Ursprünglich war es eine Gewerkschaftsforderung, die außerunterrichtlichen Arbeitszeiten in die Gesamtrechnung einzubeziehen. (Foto: Pixabay / CC0)

Eine „bundesweit einmalige Arbeitszeiterhöhung für LehrerInnen“ sei es, verbunden mit „Kürzungen in den Schulen“ und einem „spürbaren Qualitätsverlust der Bildung“: So kommentierte der GEW-Landesverband Hamburg 2003 in einer Stellungnahme die Einführung des damals neuen Arbeitszeitmodells (AZM) für Lehrkräfte an den Schulen der Hansestadt. Ganz anders argumentierte die Schulbehörde. Die Arbeitszeit werde von nun an nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand bemessen, hieß es – das AZM sorge somit für mehr Transparenz und Gerechtigkeit.

„Das Problem ist, dass die damals gemachten Versprechungen nie eingelöst wurden.“ (Hans Voß)

„Das Problem ist, dass die damals gemachten Versprechungen nie eingelöst wurden“, berichtet der ehemalige Vorsitzende des Gesamtpersonalrats Hans Voß rückblickend, der die Diskussionen von Anfang an aktiv begleitete und mitgestaltete. Umfragen der GEW hätten in den Folgejahren gezeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen plötzlich im Durchschnitt fast zwei Unterrichtsstunden mehr hätten unterrichten müssen. „Für viele von ihnen erhöhten und verdichteten sich die Belastungen sogar so stark, dass eine Vollzeitstelle nicht mehr zu schaffen war“, kritisiert er.

Aufteilung in drei Bereiche

Dabei war es ursprünglich eine Gewerkschaftsforderung gewesen, die außerunterrichtlichen Arbeitszeiten in die Gesamtrechnung miteinzubeziehen. Über die Umsetzung in der Praxis lässt sich allerdings auch 19 Jahre nach Einführung der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung in Hamburg noch trefflich streiten. Im Kern des AZM steht bis heute die Aufteilung in drei Bereiche: Erstens sind da die unterrichtsbezogenen Aufgaben, die an einer Schule 75 Prozent der gesamten Arbeitszeit umfassen und unter anderem Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturzeiten beinhalten.

Funktionsbezogene Aufgaben, zu denen zum Beispiel die Schul- oder Klassenleitung, Gremienarbeit sowie Schulentwicklung zählen, nehmen 14 bis 16 Prozent ein. Mit den übrigen 9 bis 11 Prozent werden drittens die allgemeinen Aufgaben wie Pausenaufsichten, Vertretungen oder Konferenzen berechnet. Wie hoch die Zahl der Unterrichtsstunden für eine bestimmte Lehrkraft ist, hängt erstens von dem für ihr jeweiliges Fach und die Schulform zugewiesenen Faktor ab und zweitens von ihren funktionsbezogenen und allgemeinen Aufgaben.

Empirische Untersuchung erforderlich

Einer der wesentlichen Kritikpunkte an dem AZM zielte von Anfang an auf die von der Schulbehörde vorgegebene Faktorisierung, die viele Lehrkräfte noch immer als willkürlich und ungerecht wahrnehmen. „Nach all den Jahren wird es Zeit, die Verordnung endlich zu überarbeiten“, betont Gesamtpersonalratsvorsitzende Ute Koch. „Wir brauchen dringend eine empirische Untersuchung, um zu sehen, ob die jeweiligen Faktoren wirklich ausreichen, um den Unterricht angemessen vor- und nachzubereiten.“

Darüber hinaus müssten die zahlreichen Aufgaben, die mit der Zeit neu hinzugekommen seien, zwingend mit einkalkuliert werden. „Es fallen zwar immer mal Aufgaben weg“, sagt Koch, „aber dafür kommen dann zwei neue dazu. Gerade jetzt in der Corona-Pandemie wird das wieder ganz deutlich.“

Evaluierungen gab es bisher nur in den Jahren 2005 und 2008, zu einer Anpassung der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung haben sie damals nicht geführt. Im Großen und Ganzen hat sich seit deren Einführung praktisch nichts verändert. „Momentan sehen wir keinen relevanten Anpassungsbedarf“, berichtet Helge Petersen, Grundlagenbeauftragter Lehrerarbeitszeitmodell bei der Schulbehörde. Letztlich gehe es bei allen Diskussionen immer um die Frage, ob mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Den häufig geäußerten Vorwurf, beim AZM handele es sich um ein Sparmodell, will Petersen so jedenfalls nicht stehen lassen: „Wir gehen davon aus, dass eine Rückkehr zum Pflichtstundenmodell die Hansestadt Hamburg weniger kosten würde.“ Dass es mittlerweile manche Aufgaben gebe, die 2003 noch nicht absehbar waren, streitet der Grundlagenbeauftragte nicht ab. Er betont aber, dass immer wieder auch Aufgaben weggefallen seien. „Unter dem Strich hat sich das AZM definitiv bewährt“, sagt er. „Es ist uns gelungen, damit die unterschiedlichen Aufgaben sehen, berechnen und planen zu können.“

„So, wie es jetzt ist, kann man die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern nur vor dem Hamburger AZM warnen.“  (Hans Voß)

Das sieht Voß nach wie vor anders. „In seiner jetzigen Form hat das damals brachial eingeführte AZM zu viele grundsätzliche Unzulänglichkeiten“, meint der inzwischen pensionierte Lehrer und verweist auf die nach seiner Auffassung in allen drei Aufgabenbereichen zu knapp bemessenen Zeiten sowie die fehlende Berücksichtigung neuer Aufgaben und psychosozialer Belastungen. Für ihn steht fest: „So, wie es jetzt ist, kann man die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern nur vor dem Hamburger AZM warnen.“